Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Das aktuelle Fernmeldegesetz (FMG) und die Verordnungen dazu gelten seit 1.1.2021. Die Verbreitung des Internets hat die Telekommunikationslandschaft tiefgreifend umgestaltet und dadurch die jetzt geltenden Änderungen notwendig gemacht. Dabei wurden insbesondere Konsumentenanliegen gestärkt (internationales Roaming, offenes Internet, unlautere Werbung, Jugendschutz) sowie Deregulierungen und administrative Vereinfachungen vorgenommen (Aufhebung der Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen und der generellen Konzessionspflicht bei Frequenznutzungsrechten).

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Botschaft des Bundesrates

Am 6. September 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet. Die Telekommunikation hat in den letzten Jahren eine äusserst rasante Entwicklung erfahren: Neue, breitbandige Netze übertragen immer mehr Daten immer schneller. Internetdienste wie Videotelefonie, Messenger und Chats lösen die traditionellen Fernmeldedienste immer mehr ab. Die Gesetzesrevision soll diesem Wandel Rechnung tragen.

Vernehmlassung

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Letzte Änderung 12.02.2021

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