Bundesamt für Kommunikation

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich



Wann ist der Massenversand erlaubt?

Seit dem 1. April 2007 ist nach Schweizer Gesetzgebung (Artikel 3 Buchstabe o des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) der automatische Massenversand von Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon nur dann erlaubt, wenn die Empfänger ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben (Opt-in-System). Massenwerbung darf Ihnen also nur mit Ihrer Einwilligung geschickt werden. Mit einer Ausnahme: Wenn Sie bei einem Kauf Ihre Adresse dem Verkäufer angegeben haben, kann dieser Ihnen für gleichartige Produkte Werbung schicken.

Der Absender muss genannt sein. Das kann entweder der Versender selbst oder sein Auftraggeber sein; eine Person muss eindeutig zu bestimmen sein. Es ist verboten, den Absender zu verschleiern.

Bei jeder Nachricht müssen Sie die problemlose und kostenlose Möglichkeit haben, weitere Nachrichten abzulehnen. Darauf muss Sie der Absender hinweisen.

Telefonwerbung

Bei Telefonwerbung muss das Gespräch immer von einem Menschen geführt werden, selbst wenn Ihre Nummer automatisch gewählt wird. Es ist nicht zulässig, dass eine Maschine Sie anruft und danach eventuell auflegt, weil kein Callcenter-Mitarbeiter verfügbar ist. Ebenfalls verboten ist Werbung ab Tonband.

Stern im Telefonbuch

Telefonwerbung, bei der Sie mit einer Person sprechen, ist kein Spam. Aber Sie haben das Recht, in Telefonverzeichnissen eindeutig kennzeichnen zu lassen, dass Sie keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchten und dass Ihre Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen (Artikel 88 FDV). Wer diesen Vermerk (den "Sterneintrag") nicht beachtet, handelt unlauter (Artikel 3 Buchstabe u des UWG).

Übrigens: Kein Spam ist Werbung, die zusammen mit von Ihnen angeforderten Inhalten geliefert wird, so wie etwa auf Internetseiten oder im Fernsehen.
Zurück zur Übersicht Spam - Spamming - Spammer

Nachricht an Fachkontakt
Zuletzt aktualisiert am: 01.04.2012

Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Kontakt  | Rechtliches
http://www.bakom.admin.ch/dienstleistungen/info/00542/00886/00918/index.html?lang=de