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Sie schätzen es nicht, wenn abends das Telefon klingelt und jemand Sie überzeugen will, den Anbieter zu wechseln, eine neue Versicherung abzuschliessen oder andere Produkte zu kaufen? Um die Anzahl solcher Anrufe auf ein Minimum zu reduzieren, können Sie verschiedene Massnahmen ergreifen. Einen absoluten Schutz gegen jede Form von Telefonmarketing gibt es aber nicht.
Telefonmarketingfirmen können die Telefonnummern der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von verschiedenen Quellen beziehen.
Die Firmen müssten sich allerdings vergewissern, dass die von ihnen kontaktierten Personen keinen Sterneintrag im Verzeichnis haben. Dies tun zwar viele Firmen, aber leider nicht alle. Ihre Telefonnummern stammen also nicht immer aus einem Verzeichnis, da die Fernmeldedienstanbieterinnen sich weigern können, ihre Teilnehmerdaten an Firmen weiterzugeben, die sie für kommerzielle Kundenwerbung nutzen könnten.
Werbeanrufe bei Personen ohne Sterneintrag sind grundsätzlich erlaubt. Bei Personen mit Sterneintrag sind sie grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise können auch solche Werbeanrufe erlaubt sein: Werbeanrufe Ihrer eigenen Telefonanbieterin sind trotz Stern erlaubt. Auch wenn Sie einen bestimmten Werbeanruf gewünscht haben, ist dieser Werbeanruf trotz Stern erlaubt. Wenn Sie aber beim Werbeanruf sagen, dass Sie keine weiteren Anrufe mehr wünschen, kann sich der Werbende nicht mehr auf Ihren Kontaktwunsch berufen.
Ausserdem gilt für Werbeanrufe:
Einen absoluten Schutz vor Telefonmarketing gibt es nicht; dennoch können einige Massnahmen helfen, die Anzahl der Anrufe zu reduzieren.
Sie haben zudem die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen. Im unlauteren Wettbewerb sehen die Kantone ein Schlichtungsverfahren oder ein einfaches und rasches Gerichtsverfahren vor.
Ausserdem können Sie sich an Konsumentenschutzorganisationen wenden.
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