Das für das analoge Fernsehen geschaffene Stockholmer-Frequenzabkommen aus dem Jahre 1961 konnte den europäischen Forderungen nach einer raschen Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks nicht mehr gerecht werden, weshalb die CEPT-Staaten die regionalen (auf Europa beschränkten) Wiesbaden- und Chester-Konferenzen einberiefen, um eine europäische Basis zur Einführung von T-DAB (digitaler Hörfunk) und DVB-T (digitales Fernsehen) zu schaffen. Mit den in den Jahren 1995 in Wiesbaden für T-DAB (WI95) und 1997 in Chester für DVB-T (CH97) ausgehandelten Abkommen konnten jedoch nicht genügend Spektrumsressourcen freigestellt werden, um die Digitalisierung im gewünschten Masse voranzutreiben. Aus diesem Grund stellte die CEPT im Jahr 2000 bei der ITU einen Antrag zur Revision des europäischen Stockholm61-Abkommens. Die ITU entschied 2002 das Planungsgebiet zu erweitern und die afrikanische Rundfunk-Zone mit einzubeziehen. Mit dem Argument, dass auch Afrika die Möglichkeit gegeben werden müsse einen digitalen Frequenzplan zu entwickeln. Die ITU legte einen Zeitplan für die "Regional Radio Conference" fest. Die Konferenz wurde zweigeteilt, in die 3-wöchige Vorbereitungskonferenz "RRC-04" und die 5-wöchige Abschlusskonferenz "RRC-06" (siehe Abb. 3). Zwischen den beiden Konferenzen, während der "intersessional period", musste einerseits auf der technischen Ebene mit Hochdruck die Planungssoftware der ITU entwickelt werden. Andererseits mussten auf regulatorischer Ebene die grundlegenden Planprozeduren bereitgestellt werden. Weiter galt es zwischen benachbarten Administrationen Koordinationsverhandlungen zu führen, mit dem Ziel den digitalen Plan soweit als möglich vorzubereiten.