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Richtlinien für eine neue Radio- und Fernsehlandschaft in der Schweiz

Wie viele private Radio- und TV-Veranstalter sollen in Zukunft einen Gebührenanteil erhalten? Wie sollen die regionalen Versorgungsgebiete aussehen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Planungsrichtlinien, für die das UVEK am 23. Oktober 2006 eine öffentliche Anhörung eröffnet hat.

René Wehrlin, Abteilung Radio und Fernsehen

Das ab April 2007 geltende neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) hat eine Neuausrichtung der Radio und Fernsehlandschaft zur Folge. Die nun in die Anhörung geschickten Richtlinien haben als ersten Schritt die Anzahl und die geografische Ausdehnung der neuen Versorgungsgebiete zum Inhalt.

Fernseh-Versorgungsgebiete

Mit der neuen Gebührenregelung stehen für private Veranstalter deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung als bisher, nämlich je vier Prozent des Ertrages der Radio- und der Fernsehempfangsgebühren. Im Bereich Fernsehen soll die Schweiz in 13 TV-Versorgungsgebiete aufgeteilt werden, in denen je eine Konzession mit Gebührenunterstützung und Leistungsauftrag ausgeschrieben werden soll. Diese umfassen neu auch die Grossagglomerationen. Der Entwurf orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

  •  Wirkungsvoller Service public régional: Die zur Verfügung stehenden Gebührengelder sind effizient einzusetzen. Dies spricht für eine Reduktion der Anzahl unterstützter TV-Veranstalter (Abkehr vom Giesskannenprinzip). Gleichzeitig werden die regionalen Versorgungsgebiete angemessen vergrössert, wo dies regionalpolitisch, sozial und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Ein wirkungsvoller Service public régional setzt professionell aufbereitete und qualitativ hoch stehende Fernsehprogramme voraus.
  • Homogene Versorgungsgebiete mit ausreichenden Finanzierungsmöglichkeiten: Die hohen Kosten des Mediums beeinflussen die Grösse und die Anzahl der Splittinggebiete: Kommerzielle Veranstalter sind auf werbewirtschaftlich attraktive Versorgungsgebiete angewiesen. Gleichzeitig sollen die Versorgungsgebiete eine gewisse innere Homogenität aufweisen, damit überhaupt ein Service public régional angeboten werden kann. Die vorliegenden Richtlinien bilden einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den beiden Kriterien.
  • Effizienter Einsatz der Gebührengelder, d.h. Überschneidungen nur in peripheren Räumen: Im regionalen Fernsehmarkt soll Konkurrenz und damit ein ineffizienter Gebühreneinsatz vermieden werden. Deshalb überschneiden sich die Versorgungsgebiete nur in jenen peripheren Räumen, die einen kulturell-wirtschaftlichen Bezug zu zwei Versorgungsgebieten aufweisen oder in zweisprachigen Regionen, bzw. entlang von Sprachgrenzen.

Die wichtigsten Neuerungen:
In Zürich soll die Gebührenunterstützung dazu dienen, Programmfenster für die Kantone Schaffhausen und Glarus zu finanzieren. Zu den weiteren wichtigsten Neuerungen gehört, dass in der Ostschweiz der Entwurf ein einheitliches Versorgungsgebiet von Winterthur bis zum St. Galler Rheintal vorsieht. das bedeutet, dass die heutigen Versorgungsgebiete von Tele Top (Stadt Zürich - Schaffhausen - Winterthur - Thurgau- Thurgau - Stadt St. Gallen) und Tele Ostschweiz (Kanton St. Gallen - Halbkantone Appenzell - Oberthurgau) zu einer Region mit nur noch einer Konzession zusammengefasst werden. In der Romandie werden die Kantone Waadt und Freiburg zu einem Versorgungsgebiet verschmolzen, ebenso die Kantone Neuenburg, Jura und der Berner Jura. Biel behält als zweisprachige Region ein eigenes Versorgungsgebiet, mit der Verpflichtung, ein Programm in zwei Sprachen zu veranstalten.

Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung

Die regionale UKW-Landschaft ist in mehr als zwanzig Jahren gewachsen; eine radikale Umgestaltung der etablierten Radiolandschaft Schweiz bzw. eine Planung auf der grünen Wiese ist deshalb undenkbar. Im Sinne einer kontinuierlichen Gestaltung werden daher lediglich angemessene Arrondierungen von Versorgungsgebieten vorgeschlagen. Von grösseren Veränderungen, z.B. von der Planung neuer oder sprachregionaler Versorgungsgebiete, wird abgesehen.

Massvoller Umgang mit Frequenzressourcen

UKW wird noch längere Zeit das Hauptverbreitungsmedium für Radio bleiben. Längerfristige Um- und Ausbauarbeiten lohnen sich jedoch mit Blick auf eine zukünftige Digitalisierung nicht. Um diese nicht zu gefährden, müssen alle Änderungen, die eine solche Umstellung beeinträchtigen könnten, vermieden werden.

Homogene Versorgungsgebiete für starke kommerzielle Veranstalter

Veranstalter ohne Gebührensplitting sind auf grössere Versorgungsgebiete angewiesen, um werbefinanzierte konkurrenzfähige Programme anbieten zu können. Deshalb werden die Versorgungsgebiete sowohl in der Romandie als auch in Zürich vergrössert und für mehrere Veranstalter vereinheitlicht. So können sich die Veranstalter zu gleichen Bedingungen auf dem Markt positionieren.

Periphere Lokalradios mit Zugang zur nächsten Agglomeration

Die peripheren Lokalradios sollen einen Zugang zum nächsten Zentrum erhalten mit dem Ziel, den Pendlern den Empfang ‚ihres' Programms bis zum Arbeitsplatz zu sichern. Dieses in den meisten Regionen bereits erfüllte Postulat soll nun auch in der Region Bern umgesetzt werden. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Zürich: Im Raum Zürich werden die zwei Versorgungsgebiete ‚Region Zürich' (heute von Radio 24 und Radio NRJ Zürich bedient) und ,Region Zürichsee-Glarus' (heutiger Veranstalter: Radio Zürisee)  zu einem grossen neuen Versorgungsgebiet für drei Konzessionäre verschmolzen. Dieses deckt die Kantone Zürich (neu: einschliesslich den Raum Winterthur) und Glarus ab, den ganzen Zürichseeraum sowie Teile des Kantons Schwyz.
  • Romandie: Im Raum zwischen Genf und Yverdon werden die zwei heutigen Versorgungsgebiete ‚Region Genf - Lausanne' (Radio One FM und Radio Lac) sowie ‚Region Genf - Waadt' (heute: Radio Rouge FM) zu einem grossen Versorgungsgebiet für die Verbreitung von drei Programmen zusammengeführt. Damit erhalten die dort ansässigen Veranstalter ein deckungsgleiches und genügend grosses Versorgungsgebiet, um besser gegen die französische Konkurrenz bestehen zu können. Das bisher die Region Lausanne und das Gros-de-Vaud abdeckende Versorgungsgebiet (heute: Lausanne FM) wird auf den ganzen Kanton Waadt ausgedehnt und garantiert somit den kantonalen Bezug des Radios.
  • Neuenburg-Jura: Heute sind die Randregionen des Jurabogens in drei relativ kleine Versorgungsgebiete unterteilt (Regionen Neuenburg, Jura und Berner Jura). Mit dem Ziel, die wirtschaftliche Basis zu vergrössern, schlägt der Entwurf nun vor, die drei bestehenden Versorgungsgebiete zu einem einheitlichen Versorgungsgebiet zu verschmelzen. Es werden zwei Konzessionen ausgeschrieben, wobei die eine mit Gebührensplitting und der Auflage versehen wird, die drei Regionen mit spezifischen Fensterprogrammen zu bedienen. Die zweite Konzession erhält einen Leistungsauftrag ohne Gebührengelder.

Nächste Schritte

Die Anhörung zu den neuen Planungsrichtlinien dauert bis zum 22. Januar 2007. Mitte 2007 dürfte der Bundesrat diese Richtlinien verabschieden. Anschliessend werden die Konzessionen öffentlich ausgeschrieben. Mit der Ausschreibung werden auch der vorgesehene Betrag der Gebührenanteile für die Veranstalter sowie der Leistungsauftrag bekannt gegeben. In den Genuss der neuen Gebührenregelung werden die Veranstalter erst nach Erteilung der neuen Konzessionen kommen. Dies dürfte voraussichtlich Mitte 2008 der Fall sein.

Weitere Informationen unter:
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Zuletzt aktualisiert am: 18.12.2006

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