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Elektronische Notifikation: ein Erfolg

Das Portal "One Stop Notification" (OSN) erleichtert es, das Inverkehrbringen bestimmter Funkanlagen zu melden. Zahlreiche Hersteller nutzen diese Möglichkeit: Anstatt per Post, Fax oder E-Mail werden nun beim BAKOM 98 % der Notifikationen über das elektronische OSN-Portal eingereicht, obwohl es dieses erst seit neun Monaten gibt.

Thierry Rossé, Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen

Das europäische Portal OSN, das seit dem 1. Januar 2008 angeboten wird, löst die verschiedenen nationalen Notifikationsformulare ab. Für eine Notifikation* müssen nun nicht mehr die einzelnen nationalen Behörden mittels Brief oder E-Mail angeschrieben werden. Stattdessen können die Daten im Internet-Portal eingegeben und so die Notifikationen allen betroffenen europäischen Behörden übermittelt werden. Eine benutzerfreundliche Schnittstelle führt die Nutzerinnen und Nutzer durch den ganzen Prozess hindurch. Diese geben die technischen Daten ein und können die Länder auswählen, an die sich die jeweilige Notifikation richtet. Am Schluss erhalten sie eine detaillierte Empfangsbestätigung. Die Daten können jederzeit mit dem eigenen Login konsultiert und beim nächsten Mal wiederverwendet werden.
Entwicklung der Notifikationen via OSN-Portal
Entwicklung der Notifikationen via OSN-Portal

Vier europäische Verwaltungen (Italien, Spanien, Portugal und Polen) unterstützen das OSN-Portal noch nicht. Dies zwingt die Hersteller, die Notifikationen für diese Länder auf traditionellem Wege einzureichen.

 

 * Mit einer Notifikation wird einer nationalen Behörde die Absicht gemeldet, Funkanlagen in Verkehr zu bringen, welche nicht international harmonisierte Frequenzen nutzen.

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