Übersicht und bisherige Schritte
Übersicht über die bisherigen Schritte im Rahmen der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG).
Am 9. März 2007 hat der Bundesrat das total revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) auf den 1. April 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Ausführungsbestimmungen in der neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) erlassen.
Mehr als 120 Stellungnahmen sind in der öffentlichen Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) innert der Frist beim Bundesamt für Kommunikation eingegangen.
Das Parlament hat am 24. März 2006 das neue Radio- und Fernsehgesetz mit 161:29 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Nationalrat ) bzw. 42:0 Stimmen (Ständerat) verabschiedet. Das neue RTVG wird voraussichtlich im ersten Quartal 2007 zusammen mit den Ausführungsbestimmungen (Radio- und Fernsehverordnung) in Kraft treten.
Der Ständerat hat am 9. März 2006 die verbliebenen fünf Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Der Gesetzestext steht damit inhaltlich fest und wird dem Parlament nach der formalen Bereinigung durch die Redaktionskommission zur Schlussabstimmung vorgelegt.
Amtliches Protokoll, Beratungen vom:
Der Nationalrat hat am 6. März 2006 acht Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Fünf verbleibende Differenzen (u.a. zur Höhe des Gebührensplitting und zur Begrenzung der Anzahl Konzessionen pro Medienunternehmen und) gingen zurück an den Ständerat.
Amtliches Protokoll, Beratungen vom:
Die vorberatende Kommission des Nationalrats (KVF-N) beantragte am 17. Januar 2006 ihrem Rat, an vier Differenzen festzuhalten, insbesondere im Bereich des Gebührenssplittings pocht die Kommission auf einen fixen Betrag von je vier Prozent für private Radio- und Fernsehsender.
Der Ständerat hat Ende November 2005 im Rahmen der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vier Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerats ausgeräumt. Über elf Punkte muss die vorberatende Kommission des Nationalrats erneut diskutieren.
Amtliches Protokoll, Beratungen vom:
Im November 2005 befasste sich die vorberatende Kommission des Ständerats (KVF-S) zum zweiten Mal mit der RTVG-Revision und stellte dem Ständerat Anträge für die Differenzbereinigung:
Der Nationalrat hat im September 2005 im Rahmen der 2. Lesung zahlreiche Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerats ausgeräumt.
Amtliches Protokoll, Beratungen vom:
Im Frühling 2005 nahm sich die KVF-N erneut der RTVG-Revision an und über wies das Geschäft für die Differenzbereinigung an den Nationalrat:
Der Ständerat hat im März 2005 über das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beraten und gegenüber dem letztjährigen Beschluss des Nationalrates verschiedene Änderungen vorgenommen.
Amtliches Protokoll, Beratungen vom:
Im zweiten Halbjahr 2004 beriet die KVF-S über den Gesetzesentwurf und überwies das Geschäft im Januar 2005 an den Ständerat.
Im März 2004 hat der Nationalrat dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zugestimmt und am Entwurf verschiedene Retouchen angebracht.
Amtliches Protokoll, Beratungen vom:
Im Verlauf des Jahres 2003 diskutierte die KVF-N während insgesamt neun Sitzungen die RTVG-Botschaft und empfahl dem Nationalrat zahlreiche Änderungen am Entwurf:
Am 18. Dezember 2002 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur RTVG-Revision zu Handen der Eidgenössischen Räte:
Botschaft RTVG
Letzte Änderung: 15.12.2005 | Grösse: 1287 kb | Typ: PDF
Am 23. Januar 2002 hat der Bundesrat die wichtigsten Fragen rund um die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) diskutiert und die Stossrichtung für die Erarbeitung der Botschaft festgelegt:
Am 21. November 2001 hat der Bundesrat das Ergebnis der Vernehmlassung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz diskutiert und das UVEK beauftragt, eine Gesetzesbotschaft auszuarbeiten Antworten aus der Vernehmlassung sind beim Bakom einsehbar):
Ende 2000 veröffentlichte das UVEK einen ersten RTVG-Entwurf und startete die öffentliche Vernehmlassung. Betroffene und interessierte Kreise hatten bis Ende April 2001 Gelegenheit, sich dazu vernehmen zu lassen:
Im Januar 2000 verabschiedete der Bundesrat ein Aussprachepapier über die Grundzüge der künftigen Radio- und Fernsehgesetzgebung und beauftragte gleichzeitig das UVEK mit der Revision des RTVG:
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