Evaluation zum Fernmeldemarkt: Ergänzungsbericht
Der Bundesrat will die Arbeiten für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes in der laufenden Legislatur an die Hand nehmen, um wichtige Fragen zur zukünftigen Entwicklung der elektronischen Kommunikation zu regeln. In seinem neuen Bericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes zuhanden des Parlamentes hält der Bundesrat fest, dass sich das geltende Fernmeldegesetz positiv auf den Telekommunikationsbereich ausgewirkt hat, aus technologischer Sicht jedoch an Grenzen stösst.
Auf Ersuchen des Parlaments hat der Bundesrat einen Ergänzungsbericht zur Evaluation des Fernmeldemarkts erstellt und am 28. März 2012 publiziert. Er gelangt darin zum Schluss, dass sich inzwischen die künftigen Herausforderungen deutlicher abzeichnen.
Evaluation zum Fernmeldemarkt: Bericht des Bundesrates vom 17.09.2010
Am 17. September 2010 veröffentlichte der Bundesrat den Evaluationsbericht zum Fernmeldemarkt. Er zeigte damals mögliche Anpassungen am bestehenden Recht auf, um den festgestellten Unzulänglichkeiten begegnen zu können. In der Gesamtbilanz verzichtete er allerdings darauf, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzuschlagen. Gleichzeitig zeigte er an, dass er die Entwicklung aufmerksam beobachten und weiterhin auf allfälligen Handlungsbedarf prüfen werde.
Mit diesem Bericht hatte der Bundesrat dem Postulat 09.3002 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates Folge geleistet.
Evaluation zum Fernmeldemarkt
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats KVF-S vom 13. Januar 2009 (09.3002)
Gültig ab 17.09.2010 | Grösse: 2075 kb | Typ: PDF
Begleitstudien zum Bericht vom 17.09.2010