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Freie Wahl der Set-Top-Box: Anhörung mit 951 Stellungnahmen

Im Zusammenhang mit der Anhörung zur Gesetzesrevision für eine freie Wahl des Empfangsgeräts für digitales Fernsehen sind beim BAKOM insgesamt 951 Stellungnahmen eingegangen, davon 906 von Privatpersonen. Zusammen mit dem Anhörungsbericht publiziert das BAKOM nun jene 45 Stellungnahmen, die von Interessensorganisationen und weiteren interessierten Kreisen eingereicht wurden.

Am meisten Kommentare lösten die grundsätzliche Frage der Notwendigkeit einer Regulierung im Markt des digitalen Fernsehens sowie der Einsatz der Schnittstelle CI+ (anstelle von CI) aus. Die überwiegende Mehrheit der einzelnen Bürgerinnen und Bürger sprach sich gegen die Verwendung der Schnittstelle CI+ aus. Die meisten forderten zudem ein Grundverschlüsselungsverbot.

Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es ein Empfangsgerät (Set-Top-Box), welches die digitalen Signale im Fernsehgerät sichtbar macht und verschlüsselte Programme entschlüsselt. Der Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes frei sind und für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes z.B. nicht mehr zwingend die Set-Top-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen müssen.

Mit der Änderung von Artikel 65a des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) wird das Anliegen der Motion umgesetzt, die 2007 von Ständerätin Simonetta Sommaruga eingereicht und im Sommer 2009 vom Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen worden ist. Der definitive Entwurf wird voraussichtlich im Herbst 2010 an das Parlament überwiesen. Mit dem Inkrafttreten kann, sofern sich das Parlament nicht dagegen ausspricht, frühestens 2012 gerechnet werden.
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Zuletzt aktualisiert am: 17.09.2010

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