Bundesamt für Kommunikation

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Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Telekommunikation innerhalb des BAKOM

Biel-Bienne, 02.07.2007 - Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wird eine unabhängige Schlichtungsstelle einrichten. An diese werden sich die Konsumentinnen und Konsumenten bei einer Streitigkeit mit ihrer Anbieterin von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten (z.B. 0900-Nummer mit Preiszuschlag) wenden können.

Das BAKOM hat entschieden, bis zum 1. Juli 2008 eine unabhängige Schlichtungsstelle für Telekommunikation aufzubauen. Diese Entscheidung wurde in Übereinstimmung mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) getroffen. Die Schlichtungsstelle soll bei Streitigkeiten zwischen Konsumentinnen/Konsumenten und ihrer Anbieterin von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten (z.B. 0900-Nummer mit Preiszuschlag) sachgerechte Lösungen finden.

Das neue Fernmeldegesetz, das am vergangenen 1. April in Kraft getreten ist, sieht für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zwei Optionen vor: Das BAKOM kann diese Aufgabe selber übernehmen oder einen Dritten damit beauftragen. Nach sorgfältiger Abwägung dieser zwei Alternativen wurde schliesslich die interne Option gewählt. Die gewählte Lösung erfüllt aus Sicht des BAKOM die rechtlichen Anforderungen am besten und garantiert namentlich die Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle von den beteiligten Parteien.

Wozu ein Schlichtungsverfahren?

Die Schlichtungsstelle soll den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit bieten, Streitigkeiten beizulegen, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Das Verfahren soll einfach, rasch und kostengünstig für die Konsumentinnen und Konsumenten sein. Ein solches Verfahren eignet sich besonders gut für den Fernmeldebereich, da der Streitwert oft gering ist und ein Gerichtsverfahren kaum rechtfertigt.

Gegenstand einer Schlichtung können zum Beispiel die Anfechtung einer Rechnung, der Abschluss oder die Kündigung eines Vertrags, die Dienstqualität, Anrufe auf 0900-Nummern mit Preisaufschlag oder die Nutzung von abonnierten SMS-Diensten sein. Die Schlichtungsstelle wird um Lösungen bemüht sein, die für beide Parteien akzeptabel sind, ohne aus rein juristischer Sicht zu beurteilen, wer Recht und wer Unrecht hat. Versagt die Schlichtung, können die Parteien jederzeit ein Gericht anrufen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens gehen zu Lasten der beteiligten Anbieterinnen von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten.

Adresse für Rückfragen:

Medienstelle BAKOM, 032 327 55 50

Herausgeber:

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