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Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es ein Empfangsgerät (Set-Top-Box), welches die digitalen Signale im Fernsehgerät sichtbar macht und verschlüsselte Programme entschlüsselt. Der Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes frei sind und für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes z.B. nicht mehr zwingend die Set-Top-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen müssen.
Wenn die Anbieter von digitalem Fernsehen nicht auf eine Verschlüsselung verzichten wollen, sollen sie neu verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das sie auch mit frei erhältlichen Set-Top-Boxen konsumieren können. Dies erfordert das Anbieten eines so genannten Zugangsberechtigungssystems, welches über eine Steckkarte in die Set-Top-Box eingeführt werden kann. Dieses Angebot darf insgesamt nicht teurer sein als der Abonnementspreis für das Grundangebot mit eigener Set-Top-Box.
Für Fernmeldedienstanbieter, die ihre Programme über das Internet Protokoll (z.B. Swisscom TV) verbreiten, wird diese Verpflichtung für zwei Jahre ausgesetzt. Eine befristete Ausnahmeregelung rechtfertigt sich aus technischen Gründen und wegen des noch fehlenden Set-Top-Boxen-Marktes.
Mit dieser Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion umgesetzt, die 2007 von Frau Ständerätin Sommaruga eingereicht und im Sommer 2009 vom Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen worden ist.