Bundesamt für Kommunikation

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Höhe und Verwendung der Empfangsgebühren

Für Privatpersonen beträgt die monatliche Gebühr CHF 14.10 für den Radioempfang und CHF 24.45 für den Fernsehempfang. Der Grossteil der rund 1,3 Milliarden Franken, die jährlich eingenommen werden, dient der Finanzierung der Radio-/Fernsehprogramme der SRG SSR idée suisse, aber auch die privaten Veranstalter erhalten einen Anteil

Höhe der Empfangsgebühr

Die Empfangsgebühren werden vom Bundesrat festgelegt und betragen inklusive Mehrwertsteuer:
 

Empfangsart

CHF/ Monat*

CHF/ Quartal*

CHF/
Jahr*

privater Radioempfang

 14.10

42.30

169.15

gewerblicher Radioempfang 

18.65

55.95

223.85

Kommerzieller Radioempfang I

18.65

55.95

223.85

Kommerzieller Radioempfang II

31.10

93.25

372.95

Kommerzieller Radioempfang III

42.90

128.70

514.90

privater Fernsehempfang

24.45

73.30

293.25

gewerblicher Fernsehempfang

32.40

97.15

388.55

Kommerzieller Fernsehempfang I 

32.40

97.15

388.55

Kommerzieller Fernsehempfang II

53.95

161.85

647.35

Kommerzieller Fernsehempfang III

74.50

223.45

893.70

 

* gerundete Beträge gemäss den handelsüblichen Usanzen

Verwendung der Empfangsgebühr

Die Einnahmen, rund 1.3 Milliarden Franken jährlich, sind grösstenteils für die Finanzierung der Radio-/Fernsehprogramme der SRG SSR idée suisse vorgesehen; aber die privaten Veranstalter (Lokalradios, Privatfernsehen) erhalten auch einen Anteil. Der Bundesrat setzt die Einzelheiten der Empfangsgebühren fest.

Die Verteilung im Einzelnen:
 

Verteilung 2011 (ohne Mehrwertsteuer)

Mio CHF

Anteil an die SRG

1175

Anteil für das Gebührensplitting (Finanzierung der lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter)

54

Anteil für neue Technologien

0,5

Anteil an das BAKOM für seine Aufsicht über die Gebührenerhebungsstelle, für die Erledigung der Beschwerdeverfahren gegen Entscheide der Gebührenerhebungsstelle und für die Verfolgung der Schwarzseher-/-hörerInnen

4

Anteil an die Nutzungsforschung

2,5

Anteil an die Gebührenerhebungsstelle (Billag AG) für die Erhebung der Empfangsgebühren 

55

Total

1291

Rechnungsumstellung ab 1.1.2011: finanzielle Auswirkungen

 

20102011 
  Mio CHFMio CHF 
Gebühren SRG 1169 1340 
Vorausbezahlte Gebühren (2012) 0165 
Gebührenertrag SRG (bereinigt) 1169 1175

 

Im Jahr 2011 sind 165 Millionen Franken mehr an Empfangsgebühren einbezahlt worden als 2010. Grund dafür ist, dass seit dem 1. Januar 2011 eine einzige Rechnung für den Empfang von Radio und Fernsehen versandt wird, statt wie bisher vier Quartalsrechnungen. Diese Umstellung hat zur Folge, dass ein Teil der Gebühren bereits fürs Folgejahr erhoben wird.

 

Aufgrund dieser Umstellung hat die SRG Gebühren fürs Jahr 2012 früher erhalten. Über die Jahre hinweg gesehen erhält die SRG nicht mehr Geld.

Entwicklung


Nachricht an Fachkontakt
Zuletzt aktualisiert am: 25.05.2012

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche



Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Kontakt  | Rechtliches
http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03772/index.html?lang=de