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Die Rechnung für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren wird seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch einmal pro Jahr versendet.
Mit der Umstellung auf die jährliche Rechnung ist mit Einsparungen von 9 bis 10 Millionen Franken zu rechnen. Diese Einsparungen betreffen insbesondere Druck- und Versandkosten sowie Einzahlungsspesen bei der Erhebungsstelle Billag AG. Damit kann vorläufig auf eine Erhöhung der Gebühren verzichtet werden - die Einsparungen kommen Ihnen zu Gute.
Wenn Sie weiterhin alle drei Monate per Einzahlungsschein bezahlen wollen, müssen Sie dies der Billag melden und die Mehrkosten (Druck- und Versandkosten, Einzahlungsspesen) von acht Franken pro Jahr (oder zwei Franken pro Rechnung) übernehmen. Diejenigen Personen, welche weiterhin per LSV, Debit Direct oder E-Rechnung alle drei Monate bezahlen wollen, müssen die Billag ebenfalls informieren, bezahlen aber keine Mehrkosten. Die Umstellung beginnt im Januar 2011 und ist Ende Jahr abgeschlossen. Sie erfolgt gestaffelt.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Empfangsgebühr für Radio- und Fernsehprogramme für den Zeitraum 2011-2014 nicht heraufzusetzen. Infolge der Volksabstimmung vom 27. September 2009 stieg jedoch die MWST per 1. Januar 2011 von 2.4% auf 2.5%, wodurch sich der Betrag der Jahresrechnung um CHF 0.40 erhöht hat.
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