Bundesamt für Kommunikation

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Schwarzseher- / -hörerInnen

1.
Was passiert, wenn ich vergesse, mich anzumelden? Habe ich mit einer Busse zu rechnen?
 
Die Billag AG ist verpflichtet, dem BAKOM diejenigen Personen zu melden, die ohne vorgängige Meldung ein zum Empfang von Radio-/Fernsehprogrammen geeignetes Gerät zum Betrieb vorbereiten oder betreiben (sog. Schwarzseher und –hörerInnen).

Das BAKOM hat in solchen Fällen von Amtes wegen eine Untersuchung und in aller Regel auch ein Verwaltungsstrafverfahren durchzuführen.

Wer ein Gerät, das zum Empfang von Radio-/ Fernsehprogrammen geeignet ist, zum Betrieb vorbereitet oder betreibt, ohne dies vorgängig der Billag AG gemeldet zu haben, wird mit Busse bis zu CHF 5'000.-- bestraft.
2.
Ich habe vor einem Jahr mein Fernsehgerät verschenkt und dies der Billag AG mitgeteilt. Nun habe ich seit sechs Monaten wieder ein Fernsehgerät. Riskiere ich eine Busse wegen schwarzsehen?
 
Eine Anmeldung hätte bereits vor sechs Monaten bei der Billag AG erfolgen sollen. In solchen Fällen ist allenfalls mit einer Busse bis zu CHF 5'000.-- zu rechnen.

Nachricht an Fachkontakt
Zuletzt aktualisiert am: 27.11.2005

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