Bundesamt für Kommunikation

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Empfangsgebühren

Wer in der Schweiz Radio hört oder Fernsehen schaut, muss grundsätzlich Empfangsgebühren bezahlen. Diese Gebühren sind unabhängig davon zu entrichten, welche Sendungen angeschaut oder gehört werden und auf welche Art sie empfangen werden. Die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehprogramme werden von der Billag AG in Rechnung gestellt und einkassiert. Die Billag AG mit Sitz in Freiburg ist auch Ansprechstelle für alle Anfragen, Adressänderungen, Anmeldungen und Mitteilungen über die Einstellung des Betriebes der Empfangsgeräte, Gesuche um Gebührenbefreiung etc.


Hier finden Sie Informationen zum Gebührensystem und dessen vergangenen und künftigen Anpassungen.

Unter welchen Bedingungen müssen Sie die Empfangsgebühren entrichten? Hier finden Sie Antworten auf diese Frage sowie Ausführungen zu den Risiken, die Sie eingehen, wenn Sie sich nicht bei der Billag AG melden, obwohl Sie Empfangsgeräte besitzen.

Für Privatpersonen beträgt die monatliche Gebühr CHF 14.10 für den Radioempfang und CHF 24.45 für den Fernsehempfang. Der Grossteil der rund 1,3 Milliarden Franken, die jährlich eingenommen werden, dient der Finanzierung der Radio-/Fernsehprogramme der SRG SSR idée suisse, aber auch die privaten Veranstalter erhalten einen Anteil

Die am häufigsten gestellten allgemeinen Fragen zu den Gebühren werden hier beantwortet. Weitere Rubriken mit Fragen und Antworten finden Sie in den anderen Kapiteln dieser Rubrik.

Hier finden Sie die wichtigsten Adressen und Kontakte.


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Zuletzt aktualisiert am: 18.03.2010

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