Bundesamt für Kommunikation

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Das BAKOM

Bundesamt für Kommunikation

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) befasst sich mit Telekommunikations-, Rundfunk- und Postfragen. Auf diesen Gebieten nimmt das BAKOM hoheitliche und regulatorische Aufgaben wahr, insbesondere zur Gewährleistung der Qualität der Grundversorgung und des Service public. Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.

BAKOM Online - die Online-Dienstleistungen des BAKOM

Auf dem virtuellen Schalter "BAKOM-Online" stehen zahlreiche neue Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung.

Aktuell

Die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Fernsehprogramme (Must-Carry-Programme) im analogen Angebot der Kabelnetze wird schrittweise aufgehoben. Da die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutzt, gilt die Verbreitungspflicht ab 2015 nur noch im digitalen Bereich. Die angepasste Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.

Jahresbericht 2012 (07.05.2013)
Der Jahresbericht 2012 zeigt, welche zusätzlichen Aufgaben das BAKOM übernommen hat: Als neues Fachamt im Postbereich entscheidet es zum Beispiel, welche Pressetitel Anrecht auf verbilligte Transportpreise haben. Diese Tätigkeit bietet gute Voraussetzungen für die Entwicklung des Medienförderungskonzepts, welches das BAKOM im Aufrag des Bundesrates vorbereitet. Im selben Jahr hat die Auktion aller Mobilfunkfrequenzen durch die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ihren Abschluss gefunden, die das BAKOM technisch vorbereitet hatte. Damit sollen die Telekommunikationsanbieter die Möglichkeit haben, die Versorgung der Schweiz mit Mobilfunkdiensten zu planen und auch im mobilen Bereich für Hochbreitbandnetze zu sorgen. Schliesslich hat das BAKOM bei der Entstehung eines Leitfadens mitgewirkt, der helfen soll, den Ausbau von sehr schnellen Telekommunikationsnetzen zu erleichtern.

Die SRG erhält im Internet mehr publizistische Möglichkeiten: Neu kann sie auch Texte veröffentlichen, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. Damit soll der Service public gestärkt werden. Die vom Bundesrat verabschiedete Konzessionsänderung setzt der SRG zum Schutz anderer Medien aber klare Grenzen und verlangt eine Ausrichtung des Internetangebots auf audiovisuelle Beiträge. Der SRG wird ferner erlaubt, wichtige Ereignisse über Internet zu übertragen und sich von World Radio Switzerland zu trennen.

Der Bund ist bezüglich Verwaltung der neuen Internet-Domain der ersten Ebene .swiss einen Schritt weiter. Die internationale Verwaltungsstelle für Domainnamen ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) ist zum Schluss gekommen, dass die Schweizer Bewerbung die Anforderungen dafür erfüllt. Die Umsetzungsphase kann somit beginnen. Die ersten .swiss-Domainnamen sollten ab Herbst 2014 registriert werden können.

Am 28. Januar 2009 hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit der Stiftung des Schweizerischen Museums für Ton und Bild (Audiorama) ein Leistungsabkommen über die Erhaltung von Geräten für die Wiedergabe von Archiven abgeschlossen.

Das BAKOM Infomailing berichtet über wichtige Themen aus den Bereichen Telekommunikation sowie Medien und Post, für die das BAKOM zuständig ist. Die publizierten Artikel liefern aktuelle Informationen über den Markt für Telekommunikation und elektronische Medien, den technologischen Wandel und rechtliche Fragen. Zudem berichtet das BAKOM Infomailing von Themen im Postbereich, von Frequenzen, Fernmeldeanlagen, der Informationsgesellschaft und der internationalen Tätigkeit des BAKOM.


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