Die Schweiz hat ein vielfältiges Angebot an Radio- und Fernsehstationen. Dank dem Radio- und Fernsehgesetz. Aber auch dank dem BAKOM.
Das BAKOM berät private Radio- und Fernsehstationen wie auch die SRG, so zum Beispiel bei Konzessionserteilungsverfahren oder bei der Einhaltung der Konzessionsauflagen.
Die Regeln müssen aber auch eingehalten werden. Dazu braucht es eine Aufsicht. Das liegt im Interesse der Stationen: Wenn jeder sich an die Regeln hält, herrscht faire Konkurrenz. Aber auch im Interesse der Zuschauer und Zuhörer. Damit sie wissen, wie ein Programm finanziert wurde, zum Beispiel durch Sponsoring. In der Schweiz werden Radio- und Fernsehgebühren erhoben. Um einen starken Service public sowie um private Programme in Rand- und Bergregionen zu garantieren. Das BAKOM spielt hier eine Schlüsselrolle. Es wacht darüber, dass die Gebührengelder einkassiert werden, und prüft zuhanden des Bundesrates die Gebührenhöhe, um anschliessend die entsprechenden Anteile an die SRG und an die Privaten zu verteilen.