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Die technischen Schnittstellen-Anforderungen (RIR) beschreiben die Voraussetzungen zur Frequenznutzung bis 3000 GHz durch Funkanlagen. Die RIR umfassen die technischen Parameter, die Frequenzbänder sowie die eventuelle Pflicht für eine Funkkonzession in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
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