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Technische Schnittstellenanforderungen (RIR)

Die technischen Schnittstellen-Anforderungen (RIR) beschreiben die Voraussetzungen zur Frequenznutzung bis 3000 GHz durch Funkanlagen. Die RIR umfassen die technischen Parameter, die Frequenzbänder sowie die eventuelle Pflicht für eine Funkkonzession in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Die RIR erwähnen die technischen Normen, bei deren Einhaltung die Konformität an die grundlegenden Anforderungen vermutet wird. Das Einhalten der grundlegenden Anforderungen ist eine der Voraussetzungen für das Anbieten und Inverkehrbringen von Funkanlagen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Basisdokument

Das Basisdokument RIR0000 erklärt die Struktur der technischen Schnittstellen-Anforderungen und den Inhalt der einzelnen Parameter-Felder.

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Zuletzt aktualisiert am: 01.02.2011

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