Bundesamt für Kommunikation

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Geräte & Anlagen

Vom BAKOM publizierte Listen

Die in der Liste aufgeführten Funkanlagen können ohne Einschränkung in der Schweiz benutzt werden. Die Anforderungen hinsichtlich der Benutzerinformation sind daher reduziert.
Die in der Liste aufgeführten Funkanlagen müssen nicht gemeldet werden. Sie beinhaltet eine Beschreibung der Anlagen und nähere Angaben der technischen Parameter, die es erlauben, sie zu identifizieren.
Das BAKOM bestimmt unter Berücksichtigung der internationalen Praxis die Anlagenklassen und die diesen zugeordneten Anlagen. Eine Klasse umfasst Anlagentypen, die als ähnlich gelten und die Schnittstellen, für welche diese Anlagen ausgelegt sind. Eine Anlage kann mehr als einer Anlagenklasse angehören (Art. 5 FAV).

Technische und administrative Anforderungen

Die technischen Schnittstellenanforderungen (RIR) definieren einen Teil der Voraussetzungen für das Anbieten und Inverkehrbringen von Funkanlagen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Die technischen Schnittstellenanforderungen (RIR) beschreiben die Frequenzbänder zum Betreiben der Anlage, die Funkparameter, die grundlegenden Anforderungen, die Regeln zur Benutzung der Kanäle und die Notwendigkeit einer Funkkonzession für Funkanlagen im Frequenzbereich bis 3000 GHz.
Entwürfe von Schnittstellenanforderungen (RIR) werden als Information veröffentlicht. Sie sind nicht rechtskräftig und können bis zur definitiven Inkraftsetzung inhaltlich noch wesentliche Änderungen erfahren.
Vorschriften, die besondere Anforderungen festlegen, die für bestimmte Kategorien von Fernmeldeanlagen anwendbar sind.
Andere technische und administrative Vorschriften, die unter anderem beim Inverkehrbringen und/oder Betrieb von bestimmten Geräten und Anlagen anwendbar sind.

Leitfäden

Leitfäden, welche einen Überblick über juristische, technische und administrative Informationen betreffend dem Marktzugang und/oder dem Betreiben von besonderen Anlagen in der Schweiz enthalten.

Normen

Technische Normen für Fernmeldeanlagen und die elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer Geräte, die - wenn sie eingehalten werden - eine Vermutung über die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nachweisen.

Dabei handelt es sich um europäisch harmonisierte Normen, welche vom European Committee for Standardization (CEN), vom European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) oder vom European Telecommunications Institute (ETSI) erlassen werden.

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Zuletzt aktualisiert am: 01.01.2010

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