Bundesamt für Kommunikation

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Marktzutritt und Grundversorgung

Meldepflichtige Fernmeldedienstanbieter

Am 1. April 2007 trat der Systemwechsel von der Konzessions- zur Meldepflicht in Kraft. Mit Übernahme der Verbreiter von Radio- und Fernsehprogrammen in die Liste der meldepflichtigen Fernmeldedienstanbieter (FDA-Liste) stehen 2008 erstmals vollständige Zahlen über eine ganze Jahresperiode nach neuen Dienstkategorien zur Verfügung. Nach einem Höhepunkt im Jahre 2006 ist die Anzahl der Anbieter von konventionellen Fernmeldediensten leicht sinkend. Zugenommen haben die Anbieter von VoIP- und SMS-Diensten auf Basis von Internet resp. bestehenden Mobilfunkbetreibern. Als Folge der Zusammenschlüsse diverser Netzbetreiber nahm die Anzahl der Verbreiter von Radio- und Fernsehprogrammen leicht ab.
Anzahl Dienstanbieter
Anzahl Dienstanbieter

Grundversorgung

Die neuen Dienste der Grundversorgung, z.B. der Breitbandanschluss, wurden ohne Probleme eingeführt. Die Swisscom verfügte bereits vor der Pflicht zur flächendeckenden Versorgung über ein leistungsfähiges xDSL-Netz mit einem beachtlichen Abdeckungsgrad von 98% der Haushalte. Nur wenige Konsumentinnen und Konsumenten haben sich über die Verfügbarkeit der Grundversorgungsdienste beim BAKOM beschwert. Anfangs 2008 beklagten sich jedoch einige Personen über die Leistungsfähigkeit des Satellitenanschlusses, der in Gebieten ohne xDSL-Versorgung eingesetzt wird. Dies, weil die Satellitentechnik keine unbegrenzten Datenvolumen zur Verfügung stellt. Benutzer, die ihre Volumen durch intensive Nutzung in den ersten Tagen aufgebraucht hatten, konnten über einige Tage nicht mehr mit den minimal garantierten Bandbreiten kommunizieren.

BWA-Restfrequenzen

Nach der Veröffentlichung der Regeln für die Vergabe von regionalen BWA-Konzessionen (Broadband Wireless Access) gingen beim BAKOM zwei Gesuche ein. Es handelt sich dabei um die Gesuche der Gesellschaften Massaware mit Sitz im Tessin und Télésonique mit Sitz in Genf.

Massaware ersuchte Ende August 2008 um eine regionale BWA-Konzession im Tessin. Wegen der Koordination der Frequenzen mit Italien wurden weitere Verhandlungen notwendig; schliesslich wurde der Gesellschaft im Rahmen des rechtlichen Gehörs Ende Oktober 2008 eine Konzession zur Stellungnahme vorgelegt. Massaware hat eine weitere Verzögerung angekündigt, wird aber vermutlich im 1. Quartal 2009 der Konzessionserteilung zustimmen.

Télésonique hat Anfang Oktober eine regionale BWA-Konzession beantragt. Auch bei diesem Gesuch gab es frequenztechnische Probleme, die mit Frankreich, Deutschland und Österreich auf dem Verhandlungsweg zu lösen waren, besonders um das Gebiet neu abzugrenzen und die jährlichen Konzessionsgebühren für ein auf Wunsch des Gesuchstellers immer grösseres Versorgungsgebiet zu berechnen. Télésonique führte Gespräche mit einem Investor für dieses Vorhaben, und schliesslich wurde ihr im Rahmen des rechtlichen Gehörs Mitte November 2008 ein erster Konzessionsentwurf zugestellt. Télésonique hat danach eine Konzessionsänderung gewünscht, um einen grossen Teil der Westschweiz hinzuzufügen, wodurch insgesamt 13'861 km2 und eine Bevölkerung von über 5 Millionen versorgt würden. Dieser erweiterte Konzessionsentwurf wurde Télésonique mit Frist zum rechtlichen Gehör bis Ende Januar 2009 zugestellt.

Handy-TV (DBH-H)

Im September 2007 hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Rahmen eines Kriterienwettbewerbs eine landesweite Funkkonzession für die Verbreitung von mobil empfangbaren Rundfunkprogrammen ausgeschrieben. Die auf dem DVB-H-Standard (Digital Video Broadcasting-Handheld) basierende Konzession wurde an die Swisscom Broadcast AG vergeben. Mit der termingerechten Sicherstellung der Handy-TV-Versorgung an den Austragungsorten der UEFA EURO im Jahr 2008 wurde eine wichtige Zielsetzung dieser Vergabe erreicht. Seit Mai können entsprechend in den Städten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich über 30 TV-Live-Sender über Mobiltelefone empfangen werden.

Mobilfunkkonzessionen

Infolge hängiger Rechtsstreitigkeiten konnten die per Ende Mai 2008 abgelaufenen GSM-Konzessionen von Orange, Sunrise und Swisscom nur provisorisch bis Ende des Jahres 2013 verlängert werden. Die ComCom plant, diese Konzessionen bis zu diesem Zeitpunkt definitiv zu erneuern, sobald die Verfahren geklärt sind. Den Konzessionären soll dabei ermöglicht werden, in den zugeteilten GSM-Frequenzen auch UMTS-Technologie zu betreiben.

Mit der Übernahme von Tele2 durch Sunrise sind nur noch 4 Mobilfunkkonzessionäre (In&Phone, Orange, Sunrise, Swisscom) im Schweizer Markt aktiv, die GSM-Netze betreiben. Die Kunden von Tele2 wurden auf das Netz von Sunrise umgeschaltet, und die GSM-Konzession von Tele2 fiel an die ComCom zurück. Die weitere Verwendung dieser Frequenzen wird durch die Kommunikationskommission im Verlaufe des Jahres 2009 im Rahmen einer Gesamtstrategie diskutiert.

Netzzugang

Das Jahr 2008 brachte wesentliche Fortschritte in der regulatorischen Umsetzung des Zugangsregimes in der Schweiz. Das BAKOM als Instruktionsbehörde konnte der ComCom in den meisten hängigen Verfahren Anträge unterbreiten, die zu Entscheiden geführt haben.

Bereits im Frühjahr verpflichtete die ComCom im Rahmen vorsorglicher Massnahmen die Swisscom, ein Basisangebot für den vollständig entbündelten Zugang zum Teilabschnitt des Teilnehmeranschlusses (Subloop) zu publizieren.

In insgesamt neun Verfügungen legte die ComCom Anfang Oktober die Preise für den vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss fest. Zudem wurden die Bedingungen für das Mitbenutzen von Ressourcen am Standort des Hauptverteilers (Kollokation) sowie die Netzzusammenschaltung (Interkonnektion) geregelt. Erstmals in der Geschichte der Zugangsregulierung konnten dadurch aktuelle und nicht bloss in der Vergangenheit liegende Preise behördlich festgelegt werden. Da auf eine Beschwerde gegen die Preisfestsetzung verzichtet wurde, sind die Tarife verbindlich. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich jedoch in den kommenden Monaten mit anderweitigen, in den Verfügungen festgelegten Bedingungen auseinandersetzen. Zum Beispiel wird es sich nach der eingereichten Beschwerde von Swisscom mit der Tragweite des Nichtdiskriminierungsgebots resp. dem Verhandlungsprimat befassen. Zudem muss entschieden werden, ob die ComCom es zu Recht abgelehnt hat, neben der offenen, d.h. ohne bauliche Abtrennung auskommenden, Kollokation weitere Kollokationsformen zu regulieren. Kurz vor Weihnachten konnte die ComCom auch die Preise für die Verrechnung des Teilnehmeranschlusses festlegen.

All diese Entscheide kamen gerade rechtzeitig, gewann doch insbesondere die Entbündelung der letzten Meile in der zweiten Jahreshälfte 2008 deutlich an Fahrt. Waren beispielsweise Anfang Jahr erst rund 250 Teilnehmeranschlüsse vollständig entbündelt, waren es Ende September immerhin schon über 11'500. Mit den insgesamt 525 eingerichteten Kollokationen wäre es möglich gewesen, bereits mehr als die Hälfte der Anschlussleitungen zu entbündeln.

Über den schnellen Bitstromzugang, den Zugang zu den Mietleitungen sowie zu den Kabelkanalisationen konnte die ComCom noch nicht entscheiden. In allen drei Fällen ist insbesondere die Frage der Marktbeherrschung zu klären. Sofern das Bundesverwaltungsgericht der ComCom folgt und die Marktbeherrschung von Swisscom im Bereich des Bitstroms bejaht, kann das entsprechende Zugangsverfahren im Jahr 2009 fortgesetzt werden. Ebenfalls sollten die Bedingungen für den Zugang zu den Mietleitungen und zu den Kabelkanalisationen festgelegt werden. Damit würden zu allen Zugangsformen erstinstanzliche Entscheide vorliegen. Interessant wird zu sehen sein, ob die von der ComCom gelegte Basis für die Preisbestimmung genügt, damit sich alternative und marktbeherrschende Fernmeldedienstanbieter künftig ohne Einwirken der Behörden über die Zugangspreise einigen können.
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Zuletzt aktualisiert am: 05.05.2009

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