Bundesamt für Kommunikation

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Frequenzzuteilung

Trend zu drahtloser Kommunikation an Events hält an

Die UEFA EURO 2008 hat auch frequenztechnisch an Grenzen geführt. Nur dank flexibler Frequenzzuteilung, einer speziell konzipierten Datenbank und einem reibungslosen Prozessablauf konnten auch in letzter Minute genügend Frequenzen zugeteilt werden. Der Trend, die Kommunikation an Events möglichst umfassend drahtlos abzuwickeln, wurde auch durch die sehr hohe Frequenznachfrage an Grosskonzerten, Festivals etc. bestätigt.

Nebeneffekte der digitalen Divdenden

Die Ausscheidung des Frequenzbereichs 790 – 862 MHz für Mobilfunk hat für Verunsicherung bei betroffenen Herstellern und Nutzern drahtloser Mikrofonanlagen geführt. Diese weit verbreitete Anwendung setzt ein unbelegtes Funkspektrum voraus. Unsere Beratung, die Suche möglicher Alternativbereiche sowie Lobbyarbeit in internationalen Gremien haben einen entsprechend Stellenwert erhalten.

Einige Nachbarländer haben einen wesentlich grösseren Bedarf an Frequenzen für den Rundfunk als die Schweiz. Diese Situation wird durch die Schmälerung des Frequenzbereiches zugunsten des Mobilfunks verschärft. Im Rahmen bi- und multilateraler Verhandlungen streben wir eine möglichst dichte und störungsfreie Frequenznutzung an.

Zuteilungsregel für Richtfunk aktualisiert

Nach knapp zweijähriger Vorbereitung wurden die Zuteilungsregeln für Richtfunk dem Stand der Technik angepasst mit dem Ziel, die Ressource nachhaltig und störungsfrei zu Nutzen. So gehört künftig zum Beispiel der Einsatz der automatischen Sendeleistungskontrolle (ATPC) zum Standard. Richtfunk ist empfindlich auf Regen: umfangreiche Qualitätsuntersuchungen haben gezeigt, dass die Schweiz in zwei Niederschlagszonen eingeteilt werden muss, um den unterschiedlichen, durch Regen verursachten Schwund zu berücksichtigen. Bereits zeichnet sich der Einsatz von (adaptiven) Modulationsverfahren ab – ein Hinweis, dass das Regelwerk auch künftig "leben" wird.
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Zuletzt aktualisiert am: 05.05.2009

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