Bundesamt für Kommunikation

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Aufsicht und Funkkonzession

Im November 2009 hat der Bundesrat beschlossen, die Verantwortung für alle Fragen bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit dem BAKOM zu übertragen. Bereits vorgängig war unser Amt für die an Fernmeldeanlagen gebundenen Aspekte und insbesondere für die Bearbeitung von elektromagnetischen Störungen zuständig. Dieser Beschluss bezweckt, dass die vorhandenen Synergien und das verfügbare Know-how besser genutzt werden, sodass Störungen durch parasitäre elektromagnetische Felder, die von elektrischen Geräten verursacht werden oder solche Geräte beeinträchtigen, rasch behoben werden können.

Im Berichtsjahr 2009 war das System der Radio- und Fernsehempfangsgebühren Gegenstand verschiedener parlamentarischer Interventionen und zahlreicher Diskussionen in den Medien. Im Zentrum dieser Debatten stand einerseits die technologische Entwicklung der Empfangsgeräte – insbesondere der multifunktionalen Geräte –, an die momentan die Gebührenpflicht gebunden ist. Andererseits drehten sich die Diskussionen um das Inkassosystem, für das derzeit die Billag AG zuständig ist und um die Senkung der damit verbundenen Ausgaben. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, das heutige System zu prüfen und Ersatzlösungen aufzuzeigen.

Véronique Gigon, stellvertretende Direktorin und Abteilungsleiterin

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Zuletzt aktualisiert am: 28.04.2010

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