Bundesamt für Kommunikation

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Funkkonzessionen (FK)

  • Erteilung von Konzessionen für das Erstellen von Funkanlagen und Funknetzen (Betriebs-, Schiffs-, Flug-, CB- und Amateurfunk)
  • Organisation von Prüfungen im Bereich See-, Rhein- und Amateurfunk, stellen der Prüfungsexperten und Erteilung der entsprechenden Fähigkeitsausweise
  • Vertretung der schweizerischen Interessen in den für den Fachbereich wichtigen nationalen und internationalen Organisationen
  • Aushandeln von Gegenrechtsabkommen über den Betrieb von Funkanlagen in der Schweiz und im Ausland.
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Zuletzt aktualisiert am: 05.08.2008

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Leiter Funkkonzessionen


Beat Scheidegger


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