Netzwerk- Kriminalität Bericht der Expertenkommission „Netzwerkkriminalität“ Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Bern, Juni 2003 2 3 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 3 Abkürzungsverzeichnis und Glossar 9 Bibliographie 12 1. Einleitung 1
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Deutsch A B C D E 1 Mittelwerte Export / Letzte Änderung: 26.08.2010 2 3 Quelle: Aussenhandelsstatistik // mailto: info.datenbearbeitung@ezv.admin.ch 4 5 Tarif Nr. Schlüssel Unterer Mittelwert Oberer Mittelwert Bemessungsgrundlage 6 0101.1019 000 CHF 1'
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Deutsch A B C D E 1 Mittelwerte Import / Letzte Änderung: 26.08.2010 2 3 Quelle: Aussenhandelsstatistik // mailto: info.datenbearbeitung@ezv.admin.ch 4 5 Tarif Nr. Schlüssel Unterer Mittelwert Oberer Mittelwert Bemessungsgrundlage 6 0101.1011 000 CHF 46
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Sicherheitsprobleme in drahtlosen lokalen und persönlichen Netzwerken Wie bei jeder neuen Technologie bringt auch der Einzug der drahtlosen (wireless) lokalen und persönlichen Netzwerke eine ganze Reihe von datenschutzrechtlichen Problemen mit sich. Die
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Einige Sicherheitshinweise zu WLAN WLAN steht für wireless local area network, zu deutsch drahtloses lokales Netzwerk. Es verbindet Rechner, Drucker, Scanner und andere Geräte und ermöglicht meist auch eine Verbindung ins Internet. Diese Geräte sind d
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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Übersicht Glossar Français Rumantsch Aktuell Die Bundesbehörden Dienstleistungen Über dieses Portal Gesetzgebung Systematische Sammlung Erläuterungen Stichwortverzeichnis Landesrecht Internati
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Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) will noch in diesem Jahr Konzessionen für den drahtlosen Breitbandanschluss (BWA) ausschreiben und hat dazu erste Vorentscheide getroffen. Ausgeschrieben werden drei landesweite BWA-Konzessionen, welche im Rahmen einer Auktion vergeben werden. Die Eröffnung der Ausschreibung soll gegen Ende des Jahres erfolgen.
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Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat eine öffentliche Konsultation zu einer möglichen Konzessionsvergabe für den drahtlosen Breitbandanschluss (zum Beispiel WiMAX) eröffnet. Damit will das BAKOM den interessierten Kreisen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben und die Bedürfnisse und Absichten der betroffenen Akteure erheben. Die Konsultation dauert bis zum 30. April 2005.
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Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat eine öffentliche Konsultation zu einer möglichen Konzessionsvergabe für den drahtlosen Breitbandanschluss (zum Beispiel WiMAX) eröffnet. Damit will das BAKOM den interessierten Kreisen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben und die Bedürfnisse und Absichten der betroffenen Akteure erheben. Die Konsultation dauert bis zum 30. April 2005.
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Glossar ADSL BWA (WiMAX) Grundversorgung GSM GPRS Interkonnektion Nationaler Frequenzzuweisungsplan Nationaler Nummerierungsplan UMTS Letzte Meile ADSL Asymmetric Digital Subscriber Line ADSL gehört zu den unter dem Oberbegriff "xDSL" bekannten Technolog
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Drei BWA-Konzessionen werden im zweiten Quartal des Jahres 2006 per Auktion vergeben und ermöglichen WiMAX in der Schweiz. Mit der Konzessionierung will die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) insbesondere die Versorgung mit Breitbanddiensten fördern und den Wettbewerb im Bereich der Breitbandanschlüsse beleben. Die Auktion wird das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Auftrag der ComCom durchführen.
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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Übersicht Glossar Français Rumantsch Aktuell Die Bundesbehörden Dienstleistungen Über dieses Portal Gesetzgebung Systematische Sammlung Erläuterungen Stichwortverzeichnis Landesrecht Internati
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Accesskeys: Zur Startseite [Alt + 0] Zur Navigation [Alt + 1] Zum Inhalt [Alt + 2] Zum Kontakt [Alt + 3] Zur Übersicht [Alt + 4] Zur Suche [Alt + 5] Zur Hilfe [Alt + 6] Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT Bundesamt für Informatik und Tel
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Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen 916.121.10 1 Anhang 21 (Art. 1 und 9) Gemüse und Obst Die Vermarktungsnormen der Europäischen Gemeinschaft für die unten aufge- führten Waren sind in der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 der Ko
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2009-2822 69 Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG) Änderung vom 6. Januar 2010 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die Ein- un
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2009-1149 2841 Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG) Änderung vom 12. Juni 2009 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die Ein- u
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