Bundesamt für Kommunikation

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Jedermannsfunk

Der Jedermannsfunk (CB-Funk) wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. CB bedeutet "Citizens Band" und heisst Bürger-Frequenzband.

Gesuch für eine Jedermannsfunkkonzession (CB)

Die Jedermannsfunkkonzession berechtigt die Konzessionärin oder berechtigte Dritte (Angestellte, Beauftragte, Personen mit denen Sie eine einfache Gesellschaft bilden, im gleichen Haushalt lebende Personen oder Gäste) mit höchstens drei Jedermannsfunkanlagen am Kurzstreckensprech- und Kurzstreckendatenfunk teilzunehmen.

Der CB-Funk ist ein öffentlich nutzbarer Sprech- und Datenfunk dem ein Frequenzband (Frequenzklasse 3) um 27 MHz (11-m Band) zugewiesen ist. In der Schweiz stehen 40 Kanäle mit Frequenzen von 26.960 - 27.410 MHz zur Verfügung. Die Teilnahme am Jedermannsfunk steht allen Interessierten offen. Ein Fähigkeitsausweis für das Citizen Band (CB), auch Bürgerfrequenzbereich genannt, ist nicht notwendig. Es gelten die allgemeinen Funkregeln.
Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf:
Typ: PDF
Jedermannsfunkkonzession (CB)
Letzte Änderung: 02.03.2012 | Grösse: 51 kb | Typ: PDF

Typ: DOC
Jedermannsfunkkonzession (CB)
Letzte Änderung: 14.12.2005 | Grösse: 466 kb | Typ: DOC


Kanalempfehlung (CB)

Diese Kanalempfehlung wurde durch die Interessenvereinigungen für den Jedermannsfunk (CB) erarbeitet.

Nachricht an Fachkontakt
Zuletzt aktualisiert am: 15.03.2012

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Volltextsuche

Kontakt

Sektion Funkkonzessionen
Tel. +41 32 327 58 32

Übermittlung der Dokumente

Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,
können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:


Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Kontakt  | Rechtliches
http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/00689/01572/index.html?lang=de