Bundesamt für Kommunikation

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Information Versorgungsauflage GSM

Die Konzessionen für die "Erbringung von Fernmeldediensten über ein landesweites digitales zellulares Mobilfunknetz auf der Basis des GSM Standards in der Schweiz" (GSM-Konzessionen) enthalten für die jeweilige Konzessionärin Auflagen bezüglich Versorgungspflicht (mindestens 95% der Bevölkerung) und bezüglich der minimalen Qualität der mobilen Sprachdienste. Für die planerische Ermittlung der Funkabdeckung eines GSM Netzes und damit für die Beurteilung der Erfüllung der Versorgungspflicht durch die einzelnen Konzessionärinnen schreibt die Konzession eine aus der abgestrahlten Leistung einer Antenne resultierende Feldstärke von 45dBµV/m für das 900MHz Band und von 51dBµV/m für das 1800MHz Frequenzband vor. Zugrundegelegt ist die Annahme, dass eine Antenne/ Basisstation eine bestimmte Fläche (Funkzelle) abdeckt, wobei am Zellenrand diese Feldstärkewerte in freier Umgebung messbar sind. Die Höhe der Werte basieren auf der vom GSM Standard geforderten Empfindlichkeit eines Empfängers eines Handy. Sie stellen eine untere Grenze dar, die nicht unterschritten werden darf.Sie erlauben keine Rückschlüsse auf die Notwendigkeit zusätzlicher Antennen/ Basisstationen bzw. Kapazitätserweiterungen.
Typ: PDF
Information Versorgungsauflage GSM
Letzte Änderung: 21.05.2007 | Grösse: 32 kb | Typ: PDF



Nachricht an Fachkontakt
Zuletzt aktualisiert am: 21.05.2007

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche



Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Kontakt  | Rechtliches
http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/01341/01352/index.html?lang=de