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Marktzugang elektrischer Geräte

Ein elektrisches Gerät muss unter anderem die Anforderungen über elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen, um angeboten oder in Verkehr gebracht zu werden.
Die durch das BAKOM veröffentlichten Informationen beschränken sich auf die Anforderungen, die mit der Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV)zusammenhängen. Sie geben keine Auskunft über Anforderungen, die sich aus anderen Gesetzgebungen ergeben (z.B. elektrische Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz...).


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Zuletzt aktualisiert am: 12.12.2012

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