Bundesamt für Kommunikation

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Geräte & Anlagen


Allgemeine Informationen zu verschiedenen Themen.

Eine Fernmeldeanlage muss alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllen um angeboten oder in Verkehr gebracht zu werden. Die Gesamtheit dieser Anforderungen bildet die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen.
Die durch das BAKOM veröffentlichten Informationen beschränken sich auf die Anforderungen, die mit dem Fernmeldegesetz zusammenhängen. Sie geben keine Auskunft über Anforderungen, die sich aus anderen Gesetzgebungen ergeben (z.B. Umweltschutz, Spielzeug...).


- Aufhebung der Zulassungen in der Schweiz
- Zusammenfassung der Pflichten
- Merkblatt für den Fachhändler Funktechnik


Wer in der Schweiz eine Funkanlage anbieten oder in Verkehr bringen will, die in Frequenzbändern betrieben wird, deren Nutzung auf internationaler Ebene nicht harmonisiert ist, muss sie mindestens 4 Wochen vor ihrer Inverkehrbringung beim BAKOM melden (notifizieren).

Spezifische Informationen und besondere Themen in Verbindung mit dem Anbieten, Inverkehrbringen und Betreiben von Telekommunikationsanlagen.

- FAQ zur Aufhebung der Zulassung
- FAQ zu Powerline Communications (PLC)


Im Rahmen der Aufsicht über den Markt für Fernmeldanlagen kontrolliert das BAKOM die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die im Handel erhältlichen Geräte.

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Weitere Informationen

- Schnittstellenanforderungen
- Administrative Anforderungen
- Leitfaden
- Normen


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Kontakt  | Rechtliches
http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/index.html?lang=de