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Elektronischer Behördenverkehr (E-Government)

Gemäss der Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz soll der Staat das Optimierungspotenzial der IKT nutzen, um seine Dienstleistungen transparent, effizient, kostengünstig und in einwandfreier Qualität zu erbringen. Die IKT ermöglichen dabei einen kostenbewussten Einsatz der Ressourcen. Einfache und sichere elektronische Interaktionen und Transaktionen erleichtern den Verkehr zwischen den staatlichen Stellen aller Ebenen sowie zwischen Staat und Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen. Im Januar 2007 verabschiedete der Bundesrat die von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitete E-Government-Strategie Schweiz. Sie legt die prioritären Stossrichtungen und die Einzelheiten der Umsetzung fest. Die Organisation der Umsetzung wird in der Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von Bund und Kantonen von 2007 geregelt.

Eine Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden

Die gemeinsame E-Government-Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden definiert drei Ziele in der Reihenfolge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung:
  • Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab.
  • Die Behörden haben ihre Prozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch.
  • Die Bevölkerung kann die wichtigen - häufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen - Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln.
Zwei Stossrichtungen bilden die Angelpunkte der Strategieumsetzung:
  • Leistungen priorisieren und gemeinsam umsetzen: Es werden diejenigen öffentlichen Leistungen zur prioritären Umsetzung ausgewählt, die aus Sicht der Zielgruppen und aus Sicht der Verwaltung einen besonders hohen Nutzen erzeugen, wenn sie elektronisch erbracht werden.
  • Voraussetzungen bereitstellen: Die elektronische Leistungserbringung wird durch einheitliche rechtliche, prozessuale, organisatorische oder technische Voraussetzungen optimiert. Prozesse werden harmonisiert, Infrastrukturen zentral oder gemeinsam bereitgestellt
Lösungen sollen nach dem Prinzip "einmal erfinden, mehrmals anwenden" durch einen "Federführer" entwickelt und von anderen übernommen werden. Konkret wird diese Strategie mit rund 40 so genannten priorisierten Vorhaben umgesetzt. Diese werden dezentral durch kantonale, kommunale oder Bundesstellen umgesetzt, aber in einem gemeinsamen Programm koordiniert.

Zusammenarbeit von Bund und Kantonen

Da die Zuständigkeiten für das E-Government in der Schweiz naturgemäss dem föderalen Ansatz der Verwaltungsorganisation folgen, kann es als Gesamtheit erfolgreich nur in Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen angegangen werden. Dementsprechend haben Bund und Kantone eine Rahmenvereinbarung aufgesetzt. Diese wurde im Juni 2007 von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) genehmigt, im August 2007 vom Bundesrat verabschiedet und bis Ende 2007 durch die Kantone ratifiziert. Die Vereinbarung sieht vor, dass ein tripartites politisches Steuergremium von Bund, Kantonen und Gemeinden/Städten die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie übernimmt. Den Vorsitz des Steuergremiums führt Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Eine beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) angesiedelte Geschäftsstelle E-Government Schweiz koordiniert als Stabsstelle des Steuerungsausschusses die Umsetzung der Strategie. Ein Expertenrat aus neun Fachleuten aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft berät den Steuerungsausschuss, die Geschäftsstelle sowie die für die Umsetzungsvorhaben federführenden Organisationen in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht. Am 30. November 2007 hat sich der Steuerungsausschuss konstituiert, die erste Fassung des Katalogs prioritärer Leistungen verabschiedet, die ersten 25 federführenden Organisationen bestimmt sowie die Mitglieder des Expertenrates gewählt.

Gegenwärtige Entwicklung

Gemäss den Planungsdaten der Roadmap werden 7 der derzeit 45 priorisierten Vorhaben zur Umsetzung der Strategie per Anfang 2010 die Betriebsphase erreicht haben. Zu ihnen gehören solche grundlegenden Vorhaben wie die schweizweite Registerharmonisierung und der einheitliche Personenidentifikator. Durch den Einsatz von zusätzlichen finanziellen Mitteln im Rahmen der dritten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen soll die Umsetzung der E-Government-Strategie beschleunigt werden. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung der Digitalen Signatur zur "SuisseID", die Harmonisierung des elektronischen Nachweises von beruflichen Eigenschaften sowie die Verstärkung der Begleitmassnahmen zur Förderung des elektronischen Wirtschaftsraums. Des Weiteren soll die Umsetzung der E-Government Vorhaben beschleunigt werden. Einerseits durch befristete finanzielle Unterstützung einzelner priorisierter Vorhaben und anderseits durch einen zentral bereitgestellten Ressourcenpool, der bei Engpässen in der Umsetzung der priorisierten Vorhaben punktuell eingesetzt werden kann.

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Zuletzt aktualisiert am: 08.02.2010

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