E-Government Strategie Schweiz
Ziel der E-Government-Strategie Schweiz ist es, die Verwaltungstätigkeit schweizweit dank dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) so bürgernah, effizient und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Sie soll dezentral, aber koordiniert und unter der Aufsicht eines Steuerungsgremiums und einer Geschäftsstelle erfolgen, welche in einer Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von Bund und Kantonen definiert sind.
Eine Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden
Die gemeinsame E-Government-Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden definiert drei Ziele in der Reihenfolge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung:
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Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab.
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Die Behörden haben ihre Prozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch.
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Die Bevölkerung kann die wichtigen - häufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen - Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln.
Zwei Stossrichtungen bilden die Angelpunkte der Strategieumsetzung:
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Leistungen priorisieren und gemeinsam umsetzen: Es werden diejenigen öffentlichen Leistungen zur prioritären Umsetzung ausgewählt, die aus Sicht der Zielgruppen und aus Sicht der Verwaltung einen besonders hohen Nutzen erzeugen, wenn sie elektronisch erbracht werden.
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Voraussetzungen bereitstellen: Die elektronische Leistungserbringung wird durch einheitliche rechtliche, prozessuale, organisatorische oder technische Voraussetzungen optimiert. Prozesse werden harmonisiert, Infrastrukturen zentral oder gemeinsam bereitgestellt
Lösungen sollen nach dem Prinzip "einmal erfinden, mehrmals anwenden" durch einen "Federführer" entwickelt und von anderen übernommen werden. Konkret wird diese Strategie mit rund 40 so genannten priorisierten Vorhaben umgesetzt. Diese werden dezentral durch kantonale, kommunale oder Bundesstellen umgesetzt, aber in einem gemeinsamen Programm koordiniert.
Zusammenarbeit von Bund und Kantonen
Da die Zuständigkeiten für das E-Government in der Schweiz naturgemäss dem föderalen Ansatz der Verwaltungsorganisation folgen, kann es als Gesamtheit erfolgreich nur in Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen angegangen werden. Dementsprechend haben Bund und Kantone eine Rahmenvereinbarung aufgesetzt. Diese wurde im Juni 2007 von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) genehmigt, im August 2007 vom Bundesrat verabschiedet und bis Ende 2007 durch die Kantone ratifiziert. Die Vereinbarung sieht vor, dass ein tripartites politisches Steuergremium von Bund, Kantonen und Gemeinden/Städten die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie übernimmt. Den Vorsitz des Steuer-gremiums führt Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Eine beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) angesiedelte Geschäftsstelle E-Government Schweiz koordiniert als Stabsstelle des Steuerungsausschusses die Umsetzung der Strategie. Ein Expertenrat aus neun Fachleuten aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft berät den Steuerungsausschuss, die Geschäftsstelle sowie die für die Umsetzungsvorhaben federführenden Organisationen in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht. Am 30. November 2007 hat sich der Steuerungsausschuss konstituiert, die erste Fassung des Katalogs prioritärer Leistungen verabschiedet, die ersten 25 federführenden Organisationen bestimmt sowie die Mitglieder des Expertenrates gewählt.