eHealth Strategie Schweiz
Der Bundesrat hat im Juni 2007 die eHealth Strategie Schweiz für die Jahre 2007 bis 2015 genehmigt. Die nationale Strategie soll dazu beitragen, den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hoch stehenden und kostengünstigen Gesundheitswesens zu gewährleisten.
Trotz sehr guten technischen und organisatorischen Voraussetzungen liegt die Schweiz bei den "elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth)" im internationalen Vergleich im Rückstand. Die föderalistische Organisation der Gesundheitsversorgung fördert zwar praxisnahe Lösungen, sie erschwert aber ein einheitliches System.
Der Bundesrat hat deshalb im Januar 2006 das EDI beauftragt, eine nationale Strategie "eHealth" mit Massnahmen vorzulegen. Der Strategieentwurf wurde im Rahmen eines gemeinsamen Projektes des Bundesamtes für Gesundheit, des Bundesamtes für Kommunikation sowie der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren erarbeitet. Er basiert auf einer Situationsanalyse und gibt Aufschluss über die Ziele, die Handlungsbereiche, die Kosten, die Partnerschaften, die Vorgehensweise und den Zeitplan. Im Zentrum stehen dabei der Mensch und seine informationelle Selbstbestimmung. Am 27. Juni 2007 hat der Bundesrat die Strategie "eHealth" Schweiz verabschiedet.
Zielsetzungen
Die Strategie will den Menschen in der Schweiz den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hoch stehenden und kostengünstigen Gesundheitswesens gewährleisten. Kernelemente der Strategie sind einerseits der schrittweise Aufbau eines elektronischen Patientendossiers und andererseits ein Gesundheitsportal mit qualitätsgesicherten Online-Informationen und Zugang zum eigenen Patientendossier bis 2015. Als Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen sind unter anderem eine rasche Schaffung der notwendigen rechtlichen Grundlagen und der Aufbau eines Koordinationsorgans "eHealth" durch Bund und Kantone und vorgesehen. Für dessen Geschäftsstelle hat der Bundesrat finanzielle Mittel gesprochen.
Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Strategieziele
In einem weiteren Schritt haben Bund und Kantone am 6. September 2007 durch die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung den Willen zur gemeinsamen Umsetzung der Strategieziele festgehalten, damit sich elektronische Gesundheitsdienste in der Schweiz koordiniert und flächendeckend entwickeln können.
Dabei soll gemäss dem EDI und der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) die Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen mittels IKT sichergestellt und die Prozesse qualitativ besser, sicherer und kosteneffizienter werden. Menschen in der Schweiz sollen im Gesundheitswesen den Fachleuten ihrer Wahl unabhängig von Ort und Zeit relevante Informationen über ihre Person zugänglich machen und Leistungen beziehen können und dank qualitätsgesicherten Online-Diensten aktiv an Entscheidungen in Bezug auf ihr Gesundheitsverhalten und ihre Gesundheitsprobleme beteiligt sein. Auch soll die schweizweite Interoperabilität zwischen einzelnen "eHealth"-Projekten und Anwendungen angestrebt und eine Ausdehnung erfolgreicher "eHealth"-Lösungen auf die ganze Schweiz ermöglicht werden.
In organisatorischer Hinsicht wurde gemäss Rahmenvereinbarung Anfang 2008 eine Geschäftsstelle geschaffen, welche die Arbeiten zur Umsetzung der Strategie "eHealth" Schweiz koordiniert. Die Geschäftsstelle wird administrativ dem Bundesamt für Gesundheit angegliedert sein. Sie ist Teil des Koordinationsorgans "eHealth", welches unter dem Vorsitz des Vorstehers EDI für die Steuerung der Umsetzung verantwortlich sein wird. Im Steuerungsausschuss sind neben dem Vorsteher des EDI ebenso der Direktor und ein Vizedirektor des BAG, wie auch vier kantonale Regierungsrätinnen und -räte vertreten.
Der Steuerungsausschuss tagte am 9. April 2008 zum ersten Mal und verabschiedete die Aufträge an sechs Teilprojekte, welche verschiedene Aspekte der Umsetzung bearbeiten. Es sind dies: Rechtliche Grundlagen, Standards und Architektur, Modellversuche und PPP, Bildung, Online-Dienste und Befähigung und Finanzierung und Anreizsysteme.
Die Teilprojekte haben unterschiedliche Zeitpläne. An seiner Sitzung vom März 2009 wird der Steuerungsausschuss des Koordinationsorgans Entscheide zu Themen der Teilprojekte Rechtliche Grundlagen, Standards und Architektur, Modellversuche und PPP und Finanzierung und Anreizssysteme treffen. Die Entscheide des Koordinationsorgans haben Empfehlungscharakter. Bund und Kantone haben sich in der Rahmenvereinbarung dazu bekannt, die Empfehlungen in ihren jeweiligen Gesetzgebungsprozessen umzusetzen.
Versichertenkarte
Mit der Versichertenkarte (Art. 42a im Krankenversicherungsgesetz) hat das Parlament bereits einen ersten Schritt in Richtung eHealth gemacht. Vorrangiges Ziel der Versichertenkarte ist die Reduktion des administrativen Aufwandes mittels durchgängig elektronischer Daten. Die Versichertenkarte muss dann vorgewiesen werden, wenn Versicherte Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder Apotheken beziehen und über die Krankenversicherung abrechnen wollen. Auf Wunsch können die Versicherten zudem freiwillig auf der Karte medizinische Daten abspeichern lassen, die für eine Arztbehandlung wichtig sein können. Wenn es gelingt, die Versichertenkarte praxisnah und mit einem Effizienzgewinn zu etablieren, kann sie das Terrain für weitere "eHealth" Anwendungen ebnen.
Der Bundesrat hat im Februar 2007 die Verordnung über die Versichertenkarte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VVK) verabschiedet. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft. Die Versichertenkarte wird im Verlauf des Jahres 2009 durch die Versicherer ausgeliefert und trägt den Namen und die AHV-Nummer der versicherten Person.
Im Jahr 2007 erarbeitete das EDI eine Departementsverordnung zu den technischen und graphischen Vorschriften der Versichertenkarte. Sie enthält drei Anhänge und einen Verweis auf einen verbindlich erklärten Standard des Vereins eCH (eCH-Standard 0064). Die Verordnung ist am 1. April 2008 in Kraft getreten, womit das EDI die Gesetzgebungsarbeiten für die Einführung der Versichertenkarte abgeschlossen hat.