Einheitlicher Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten in der Bundesverwaltung
Der Bundesrat hat den Aktionsplan zum einheitlichen Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten in der Bundesverwaltung am 23. Januar 2008 verabschiedet.
Bericht und Aktionsplan zum Umgang mit elektronischen Akten, Daten und Dokumenten
Der Auftrag des Bundesrats vom Januar 2006 an das EDI lautete, bis Mitte 2007 ein Konzept und einen Aktionsplan zum einheitlichen Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten von ihrer Entstehung bis zur Archivierung innerhalb der Bundesverwaltung vorzulegen. Das EDI hat, unter der Federführung des Schweizerischen Bundesarchivs (BAR) 2006 ein diesbezügliches Grundlagenpapier erarbeitet, welches sowohl einen Bericht als auch einen Aktionsplan umfasst.
Der Bericht hält fest, dass der aktuelle Status im Umgang mit elektronischen Akten, Daten und Dokumenten in der Bundesverwaltung gesamthaft gesehen unbefriedigend ist. Die heterogene Praxis in den einzelnen Verwaltungseinheiten hinsichtlich Führung, Organisation und Technologie verhindern eine systematische Nutzung des Potenzials der elektronischen Geschäftsführung. Obwohl in einzelnen Departementen und Ämtern erfolgreich und mit grossem Nutzen Lösungen implementiert wurden, fehlt es bisher am übergeordneten Willen und entsprechender Führung, die Geschäftsprozesse der Bundesverwaltung auf eine medienbruchfreie und durchgängige elektronische Grundlage zu stellen. Damit verschenkt der Bund nicht nur beträchtliche Rationalisierungspotenziale, sondern läuft auch Gefahr, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse erst auf Druck von aussen und daher mit stark eingeschränkter Gestaltungsfreiheit nachvollziehen zu müssen.
Deshalb soll – im Einklang mit der E-Government-Strategie Schweiz – die Verwaltungs-tätigkeit mit Hilfe der IKT bürgernah und wirtschaftlich gestaltet und die Good Governance gefördert werden. Ebenfalls erreicht werden sollen Effizienzsteigerung, Rationalisierung und mittelfristige Kosteneinsparungen, höhere Qualität der Entscheidungsgrundlagen und –prozesse, grössere Transparenz und Bürgernähe. Im Zentrum der vorgeschlagenen Massnahmen des Aktionsplans steht die elektronische und medienbruchfreie Abwicklung aller Verwaltungsgeschäfte, was die umfassende Einführung der elektronischen Geschäfts-verwaltung in den nächsten Jahren zwingend erfordert.
Massnahmenpaket verabschiedet und Delegierte ernannt
Der Aktionsplan zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten wurde vom Bundesrat am 23. Januar 2008 verabschiedet. Damit wurde ein umfassendes Massnahmenpaket lanciert, das eine Modernisierung der Aktenführung und Informationsverwaltung zum Ziel hat. Zentral ist u.a. die Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung in der gesamten Bundesverwaltung bis Ende 2011.
Durch die eingesetzten Produkte sollen Anschlussmöglichkeiten für andere Interessierte wie Verwaltungen (Kantone, Gemeinden, Gerichte) oder Private (Unternehmungen, Bürger/innen) bereitgestellt werden (standardisierte Schnittstellen für Dokumente und Dossiers). Zudem soll ein elektronisches Archiv auf der Basis von ARELDA aufgebaut und in einer zweiten Phase geprüft werden, ob damit auch ein "Single Point of Orientation" (SPO) im Sinne des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung BGÖ geschaffen werden kann. Öffentlichkeit und Verwaltung sollen via SPO Auskünfte über die Existenz von Unterlagen einholen und Gesuche zur Einsichtnahme direkt an die richtige Amtsstelle richten können.
Am 30. Mai 2008 hat der Bundesrat Frau Nathalie Falcone-Goumaz zur Delegierten für die Einführung von GEVER in der Bundesverwaltung ernannt. Sie wird die Teilprojekte koordinieren, die Finanzierung sicherstellen und ein Risiko-Management einführen, sowie die Ver-waltungseinheiten bei der Realisierung ihrer GEVER-Projekte begleiten.