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Vote électronique

Die entwickelten Systeme zur elektronischen Stimmabgabe stehen nun allen anderen Schweizer Kantonen zur Verfügung. Dabei obliegt es den Kantonen zu prüfen, welches System den eigenen Erfordernissen am ehesten entspricht. Den Einsatz des Vote électronique für eidgenössische Volksabstimmungen bewilligt der Bundesrat.

Einführung von Vote électronique in Etappen

Nach einer ersten Etappe mit Pilotversuchen seitens der drei Kantone Genf, Neuchâtel und Zürich, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bund durchgeführt wurden, hat sich der Bundesrat am 31. Mai 2006 für eine Einführung von Vote électronique in Etappen ausgesprochen.

Mit dem Inkrafttreten der Gesetzes- und Verordnungsänderungen zu den politischen Rechten am 1. Januar 2008 hat die erweiterte Versuchsphase begonnen. Die neuen Normen sehen zur Hauptsache folgendes vor:
  • weitere Kantone können sich an Versuchen mit Vote électronique beteiligen;
  • 2007-2011 bleibt die Zahl der elektronisch Abstimmenden auf 10 Prozent der Wählerschaft beschränkt;
  • nach fünf pannenfreien und erfolgreichen Versuchen mit Vote électronique kann ein Kanton den Bundesrat um eine erweiterte Bewilligung für Versuche mit Vote électronique ersuchen;
  • es sollen die Voraussetzungen für einen funktionstüchtigen Einbezug der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Versuche mit Vote électronique geschaffen werden;
  • zu diesem Zweck werden zunächst die Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kantonsweise harmonisiert.

Beherbergungsvertrag GE-BS für Auslandschweizer

Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2009 konnten erstmals die Auslandsschweizer Stimmberechtigten, die aus dem Kanton Basel-Stadt stammen, auf elektronischem Weg ihre Stimme abgeben. Sie griffen dabei auf das Vote électronique System des Kantons Genf zu. Grundlage hierfür war ein Beherbergungsvertrag, der organisatorische, rechtliche, finanzielle und technische Fragen regelte und am 15 Juni 2009 von den Vertragsparteien unterzeichnet worden war. Diese erste Beherberungsübereinkunft zwischen zwei Kantonen wird als wegweisend für die Weiterentwicklung des Vote électronique in der Schweiz betrachtet.

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Zuletzt aktualisiert am: 03.03.2010

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