Sicherheit und Vertrauen im Umgang mit den IKT
Der Bundesrat hat am 11. Juni 2010 das Konzept "Sicherheit und Vertrauen" zur Kenntnis genommen. Dieses Konzept zeigt Massnahmen auf, um die Bevölkerung und die KMU im sicherheitsbewussten und rechtskonformen Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu unterstützen. Dadurch soll auch das Vertrauen in die IKT gestärkt werden.
In den letzten Jahren haben die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im privaten, beruflichen und politischen Leben zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Entwicklung der IKT bringt neue wirtschaftliche und gesellschaftliche Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen mit sich.
Eine davon ist, dass Sicherheit und Vertrauen in die IKT gestärkt werden müssen, damit die Bevölkerung mit den bestehenden Gefahren umzugehen weiss und die neuen Technologien zur Gestaltung ihres Lebens einsetzen kann. Dazu bedarf es der Vermittlung der notwendigen Kompetenzen, der Sicherheit dienende und verlässliche Technologien, sowie der Schaffung von Transparenz bezüglich Prozessen und Anbietern. Sicherheit, Cyberkriminalität und Jugendschutz im digitalen Zeitalter sind deshalb Fragen, die auch die Politik beschäftigen, wie eine Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen beider Räte in den drei vergangenen Jahren zeigt.
Auftrag des Bundesrats
Um den oben genannten Herausforderungen zu begegnen hat der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung seiner "Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz" am 5. Dezember 2008 dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Auftrag erteilt, zusammen mit weiteren Amtsstellen ein Konzept "Sicherheit und Vertrauen" zu erstellen. Ziel des Konzepts ist es, die Bevölkerung und die KMU zielgruppengerecht und niederschwellig für einen sicherheitsbewussten und rechtskonformen Umgang mit den IKT zu sensibilisieren.
Grundlagenbericht und Konzept
Zur Erfüllung dieses Auftrages hat das federführende Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Kantonen, Wirtschaft, Vereinen, Verbänden und Forschung einen Grundlagenbericht erstellt. Dieser beginnt mit einer Situationsanalyse, leitet den Handlungsbedarf ab und präsentiert ein Konzept mit Massnahmenvorschlägen.
Das Konzept „Sicherheit und Vertrauen" umfasst vier primäre Stossrichtungen, mit denen in Zukunft ein sicherheitsbewusster und rechtskonformer Umgang mit den IKT bei der Bevölkerung und den KMU erreicht werden soll:
die direkte Wissensvermittlung an die Bevölkerung und die KMU;
die Kompetenzentwicklung bei Zielgruppen-Intermediären (Lehrpersonen, Eltern, Jugend-Peers, Polizeikräfte);
ein Informations-Portal;
die Vernetzung und Koordination von Akteuren.
Kommunikation und Forschung sollen das Erreichen des Konzept-Ziels unterstützen.
Umsetzungsmassnahmen
Der Bundesrat hat am 11. Juni 2010 das Konzept "Sicherheit und Vertrauen" zur Kenntnis genommen. Zur Umsetzung des Konzepts werden im Anhang 23 verschiedene Massnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört das zielgruppengerechte Zusammenstellen und Publizieren von Wissen in den Bereichen IT-Security, Daten- und Konsumentenschutz, Cyberbullying, die Stärkung der Vertrauenswürdigkeit von KMU Online-Angeboten, die Förderung von Medienpädagogik-Kompetenzen bei Lehrpersonen, die Sensibilisierung von Eltern und die Ausbildung von Polizeikräften zu Aspekten der sicherheitsbewussten und rechtskonformen IKT-Nutzung.
Keine Zustimmung im Bundesrat fanden hingegen die Anträge, eine Machbarkeitsabklärung für zwei der empfohlenen Umsetzungsprojekte - Informationsportal und Beratungsstellen-Hotline - vorzunehmen.