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Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur ist ein technisches Verfahren zur Überprüfung der Echtheit eines Dokuments, einer elektronischen Nachricht oder der Identität des Absenders. Sie basiert auf einer Zertifizierungsinfrastruktur, die von vertrauenswürdigen Dritten verwaltet wird, den Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten. Um die Entwicklung des elektronischen Handels anzuregen, gibt der Gesetzgeber Letzteren die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis anerkennen zu lassen. Die elektronische Signatur und die handschriftliche Unterschrift werden zudem mit dem neuen Gesetz unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig betrachtet.

Gesetze und Verordnungen

Technische und administrative Vorschriften

Typ: PDF
SR 943.032.1 Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur
Ausgabe 4: 08.07.2011/ Inkrafttreten: 01.08.2011
Gültig ab 01.08.2011 | Grösse: 278 kb | Typ: PDF


Richtlinien

Typ: PDF
Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP
Ausgabe 1: Januar 2009
Letzte Änderung: 13.01.2009 | Grösse: 140 kb | Typ: PDF


Anerkannte Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten

Die Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten können sich von den Stellen anerkennen lassen, die von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert wurden.

Nachricht an Fachkontakt
Zuletzt aktualisiert am: 13.01.2009

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