Informationen für Radio- und Fernsehveranstalter
Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz besteht für die schweizerischen Programmveranstalter grundsätzlich nur noch eine Meldepflicht. Neue Veranstalter haben sich vor Sendebeginn beim BAKOM mit dem hier publizierten Formular zu melden.
Programmveranstalter müssen dem BAKOM jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit einreichen. Die notwendigen Richtlinien und Formulare finden sich hier.
Konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter müssen bis am 30. April des Folgejahres ihre Jahresrechnung nach dem vom BAKOM vorgegebenen Kontenplan mit dem Revisionsbericht einreichen. Hier finden Sie die Wegleitungen und Formulare für die Erstellung und Erfassung der Jahresrechnung.
Für Radioprojekte zu Ausbildungszwecken, im Rahmen der Jugendarbeit oder zur Begleitung bedeutender öffentlicher Anlässe vergibt das Bakom Konzessionen von kurzer Dauer.
Ab 2012 stehen für private konzessionierte lokal/regionale Veranstalter jährlich 54 Mio. Franken Gebührengelder. Das BAKOM hat Josef Trappel und Daniel Hürst von media & communication research den Auftrag erteilt, das bestehende Vergabemodell zu überprüfen und zu aktualisieren.
Die konzessionierten UKW-Radios und Regionalfernsehen müssen ihre Qualitätssicherungssysteme regelmässig prüfen lassen. Das Bakom hat vier Firmen anerkannt, welche diese Evaluationen vornehmen.
Will ein Veranstalter seine UKW-Radio- oder Regionalfernsehkonzession auf einen anderen Inhaber übertragen, so muss er diesen Vorgang vor seinem Vollzug der Konzessionsbehörde melden und von ihr genehmigen lassen.