Medienforschung
Auf den Werbe-Einnahmen der konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter sowie auf den Abonnementserträgen der Weiterverbreiter erhebt der Bund jährlich eine Konzessionsabgabe. Der Ertrag ist vorab für die Förderung der Medienforschung und der Programmarchivierung sowie in zweiter Linie für neue Technologien zu verwenden. Damit sollen finanzielle Leistungen aus dem Rundfunksystem wiederum dem Rundfunksystem zugute kommen.
Die Restriktionen des Bundesbudgets zwingen das BAKOM dazu, eine Konzentration der Mittel vorzunehmen. Im Bereich der Medienforschung werden deshalb Schwerpunktthemen ausgeschrieben. Gesuche zu einem Schwerpunktthema werden bevorzugt behandelt. Gesuche zu weiteren Themen werden nicht zum vornherein ausgeschlossen, gelten aber als nicht prioritär.
Schwerpunktthema 2010
Schwerpunktthema für die Medienforschung 2010 ist einerseits die Weiterführung der kontinuierlichen Analyse der Radio- und Fernsehprogramme der SRG SSR idée suisse und der privaten Veranstalter mit Leistungsauftrag.
Zweites Schwerpunktthema ist die Lage der Medien in der Schweiz.
Details siehe Erläuterungen 2010.
Verfahren
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Ausschreibung: Eine öffentliche Ausschreibung erfolgt in der Regel einmal jährlich.
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Anspruchsberechtigung: Es besteht keine a-priori-Anspruchsberechtigung. Gesuche können von Institutionen und Einzelpersonen eingereicht werden, die die Medienforschung im Radio- und Fernsehbereich als Kerngeschäft betreiben.
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Gesuche müssen mittels der beim BAKOM erhältlichen Formulare fristgerecht eingereicht werden.
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Für jedes Projekt muss ein eigenes Gesuch mit detailliertem Budget eingereicht werden.