Kabelnetzbetreiber können analoge Programme frei wählen
Die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Fernsehprogramme (Must-Carry-Programme) im analogen Angebot der Kabelnetze wird schrittweise aufgehoben. Da die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutzt, gilt die Verbreitungspflicht ab 2015 nur noch im digitalen Bereich.
Die Must-Carry-Pflicht für Kabelnetzunternehmen und andere Fernmeldediensteanbieterinnen
Wer in der Schweiz Radio- und TV-Programme über Leitungen anbietet, muss bestimmte Programme zwingend verbreiten. Diese sog. Must-Carry-Bestimmungen gelten in erster Linie für die digitale sowie eingeschränkt auch für die analoge Verbreitung.
Fernmeldedienstanbieter (FDA)
- Liste der bestehenden FDA
- Meldung als FDA
- Konzession für FDA
- Richtlinien zur Sicherheit