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Seit dem letzten Gebührenentscheid des Bundesrats für die Periode 2011 bis 2014 stehen für die Unterstützung der konzessionierten Privatstationen aufgrund der gestiegenen Anzahl Gebührenzahlenden neu 54 Millionen Franken aus den Empfangsgebühren zur Verfügung. Deshalb hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Gebührenanteile der konzessionierten 21 Radiostationen und der 13 Regionalfernsehen angepasst und den Maximalbetrag in der Konzession rückwirkend per 2012 angehoben.
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