Informationen über Radio- und Fernsehveranstalter
Wer in der Schweiz Radio- oder Fernsehprogramme veranstalten will, muss dies vorgängig dem BAKOM melden oder benötigt eine Konzession.
Provisorische Konzessionen für Radio Argovia und Radio Grischa
Am 2. Februar 2012 hat das UVEK Radio Argovia eine provisorische Konzession erteilt. Diese Konzession gilt bis zur rechtskräftigen Neubeurteilung der Konzessionserteilung, welche aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom UVEK vorzunehmen ist. Das Gleiche gilt für Radio Grischa, das seit Januar 2010 ebenfalls über eine provisorische Konzession verfügt.
Berichterstattung: Kennzahlen der Radio- und Fernsehveranstalter
Veranstalter von Rundfunkprogrammen müssen dem BAKOM gemäss Artikel 18 des neuen Radio- und Fernsehgesetzes jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit einreichen.
Gebührenanteile für private Radio- und Fernsehstationen
Seit dem letzten Gebührenentscheid des Bundesrats für die Periode 2011 bis 2014 stehen für die Unterstützung der konzessionierten Privatstationen aufgrund der gestiegenen Anzahl Gebührenzahlenden neu 54 Millionen Franken aus den Empfangsgebühren zur Verfügung. Deshalb hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Gebührenanteile der konzessionierten 21 Radiostationen und der 13 Regionalfernsehen angepasst und den Maximalbetrag in der Konzession rückwirkend per 2012 angehoben.
Konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter
Die unten stehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anzahl konzessionierter Radio- und Fernsehveranstalter in der Schweiz, unterteilt in einzelne Kategorien.
Mit einem Klick erhalten Sie eine Liste der einzelnen Veranstalter jeder Kategorie. Mittels Links zu den einzelnen Veranstaltern erhalten sie weitere Informationen, zum Beispiel bezüglich Programm, Sendegebiet oder Frequenzen sowie, bei den grösseren Stationen, bezüglich einzelner Zahlen der Jahresrechnung.
Meldepflichtige Radio- und Fernsehprogramme
Die unten stehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anzahl gemeldeter Radio- und Fernsehprogramme.
Gemeldete Programme benötigen keine Konzession; sie können über Internet, Kabelnetze, Satellit oder via digitale Rundfunkplattformen (DAB, DVB-T) vebreitet werden.
Mittels Links zu den einzelenen Veranstaltern erhalten Sie Informationen wie Adresse, Website, Programm etc.