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Grundversorgung im Fernmeldebereich

Ziel der Grundversorgung ist, ein Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Diese Dienste müssen erschwinglich, zuverlässig und von einer bestimmten Qualität sein. Die Grundversorgung umfasst Telefonie, Fax, Datenübertragung, Breitband-Internetverbindung, Zugang zu Notrufdiensten, öffentliche Sprechstellen und besondere Dienste für Behinderte.

Grundlagen der Grundversorgung
Ziel der Grundversorgung ist, ein Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Diese Dienste müssen erschwinglich, zuverlässig und von einer bestimmten Qualität sein.
Umfang der Grundversorgung
Die Grundversorgung umfasst Telefonie, Fax, Datenübertragung, Breitband-Internetverbindung, Zugang zu den Notrufdiensten, öffentliche Sprechstellen und besondere Dienste für Behinderte.

Grundversorgungskonzession

Am 21. Juni 2007 hat die ComCom die Swisscom zur Grundversorgungskonzessionärin bestimmt.
Die Konzession regelt die Pflichten der Grundversorgungskonzessionärin. Sie bestimmt auch die Modalitäten für die Berechnung der Kosten der Grundversorgung für den Fall, dass die Konzessionärin eine finanzielle Abgeltung fordert.
Per 1. März 2012 wurde die minimale Übertragungsgeschwindigkeit für den Breitband-Internetanschluss als Teil der Grundversorgungskonzession von 600/100 Kbit/s auf 1000/100 Kbit/s erhöht. Die Preisobergrenze für diesen Dienst wurde dagegen von 69 auf 55 Franken pro Monat (exkl. MWST) herabgesetzt. Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2011 beschlossen, die Leistungen der Grundversorgung zu ändern. Diese Änderung ist zur selben Zeit in Kraft getreten wie die Änderung der Grundversorgungskonzession, die der Swisscom für den Zeitraum 2008-2017 erteilt wurde.

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Zuletzt aktualisiert am: 01.03.2012

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