Bundesamt für Kommunikation

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Standortidentifikation der Notrufe und Aufhebung der Rufnummerunterdrückung

Anzeige der Rufnummer der Anrufenden und Unterdrückung der Rufnummeranzeige

Dank den neuen Technologien ist es heute möglich, dass die Nummer des anrufenden Anschlusses auf dem Telefon-Display des Angerufenen angezeigt wird. Dies wird als "Anzeige der Rufnummer der Anrufenden" bezeichnet.
Die Übermittlung einer Rufnummer kann für ihren Inhaber jedoch eine unerwünschte Bekanntgabe von Personendaten darstellen. Deshalb sieht die Verordnung über Fernmeldedienste vor, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit bieten müssen, die Anzeige ihrer Rufnummer auf der Anlage des Angerufenen zu unterdrücken, und zwar für jeden Anruf einzeln oder als Dauerfunktion.

Erzwungene Anzeige der Rufnummer in Verbindung mit der Standortidentifikation der Notrufe

Aus Sicherheitsgründen sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, so dass die Rufnummerunterdrückung nicht in jedem Fall möglich ist. Insbesondere müssen die Anbieterinnen die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden für diejenigen Verbindungen garantieren, bei denen die Standortidentifikation gewährleistet werden muss. Dabei handelt es sich um die Verbindungen zu folgenden Notrufnummern:
  • 112; europäische Notrufnummer
  • 117; Polizeinotruf
  • 118; Feuerwehrnotruf
  • 144; Sanitätsnotruf
Wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer also eine dieser vier Kurznummern wählt, wird die Rufnummer des Anschlusses auf dem Telefon-Display des entsprechenden Notrufdienstes auch dann angezeigt, wenn die Rufnummerunterdrückung aktiviert ist. Damit soll den angerufenen Diensten ermöglicht werden, den Standort des Anrufenden zu erkennen und selbst dann Hilfe zu leisten, wenn dieser seinen Standort nicht kennt oder nicht mehr in der Lage ist, ihn zu nennen. Die Notrufdienste haben Zugang zu einer von der Swisscom verwalteten Datenbank. Diese enthält sämtliche Festnetznummern sowie die dazugehörigen Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die jeweilige Adresse des Anschlusses (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort). Dank den auf ihren Telefonapparaten angezeigten Nummern können die Notrufdienste online auf diese Daten zugreifen und den Standort des Anrufenden sofort identifizieren.

Für welche Nummern besteht das Recht auf die garantierte Standortidentifikation der Anrufenden?

Wie oben bereits erwähnt, ist die Standortidentifikation (und damit die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden) für die Kurznummern 112, 117, 118 und 144 zu gewährleisten.
Das BAKOM kann auf Gesuch hin weitere Nummern (Kurznummern oder zehnstellige Nummern) bezeichnen, bei denen diese Standortidentifikation zu garantieren ist. Dabei muss es sich um ausschliesslich für Notdienste der Polizei, der Feuerwehr, der Sanität oder der Rettungsdiente bestimmte Nummern handeln. Die Notrufdienste, die ein solches Gesuch an das BAKOM stellen möchten, finden auf dieser Seite ein Dokument mit Erläuterungen zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie ein Gesuchsformular, das auszufüllen und an das BAKOM zu retournieren ist.

Liste der Nummern, für welche die Standortidentifikation der Anrufenden zu garantieren ist

Die vom BAKOM bezeichneten Nummern, für welche die Standortidentifikation der Anrufenden und somit auch die Aufhebung der Rufnummerunterdrückung zu garantieren ist, werden publiziert. Damit kann jedermann prüfen, ob seine Rufnummer bei einem Anruf auf eine bestimmte Nummer identifiziert werden kann, auch wenn die Rufnummerunterdrückung aktiviert ist.

Bahnpolizei 0800 117 117
REGA 1414
STIZ Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum 145

Erläuterungen für die Notrufdienste

In diesem Dokument finden die Notrufdienste Erläuterungen zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Gewährleistung der Standortidentifikation beziehungsweise für die Aufhebung der Rufnummerunterdrückung des Anrufenden.
Typ: PDF
Erläuterungen für die Notrufdienste
Letzte Änderung: 05.03.2007 | Grösse: 82 kb | Typ: PDF


Gesuchsformular für die Erteilung des Rechts auf die Standortidentifikation der Anrufenden

Die Notrufdienste, welche beim BAKOM ein Gesuch um Erteilung des Rechts auf die Standortidentifikation der Anrufenden für eine bestimmte Nummer einreichen möchten, füllen das Gesuchsformular vollständig aus und retournieren es an folgende Adresse:
BAKOM
Zukunftstrasse 44
Postfach  
2501 Biel

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Zuletzt aktualisiert am: 09.03.2007

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