Telefonnummer mitnehmen bei einem Umzug

Die Telefonkundinnen und -kunden können bei einem Umzug ihre bisherige Telefonnummer behalten, auch wenn sie in eine andere Region zügeln. Bedingung ist jedoch, dass ihr Anbieter das Zügeln der Telefonnummer unterstützt.

Mit der Einführung der Nummernportabilität zwischen Fernmeldedienstanbietern am 1. März 2000 und der Einführung des geschlossenen Nummerierungsplans am 29. März 2002 hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die notwendigen Grundlagen für die geografische Nummernportabilität geschaffen. Seit April 2002 können somit Anbieter ihren Kundinnen und -kunden ermöglichen, bei einem Umzug ihre Telefonnummer schweizweit mitzunehmen. Diese haben seit April 2002 auch die Möglichkeit, sich unabhängig vom Wohnort eine beliebige Schweizer Festnetznummer neu zuteilen zu lassen, vorausgesetzt, dass ihr Anbieter dies unterstützt. Insbesondere Anbieter von Internet-Telefonie haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihrer Kundschaft entsprechende Angebote gemacht. Die traditionellen Festnetzanbieter hingegen haben die geografische Nummernportabilität zuerst nur beschränkt angeboten.

Da das Anbieten der geografische Nummernportabilität freiwillig ist, steht es den Anbietern frei, dafür eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Sollte ein Anbieter das Zügeln der Telefonnummer nicht unterstützen oder bietet er am neuen Wohnort keine Anschlüsse an, so können Kundinnen und -kunden ihre bisherige Telefonnummer auch zu einem anderen Anbieter mitnehmen.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass von der Möglichkeit, die Telefonnummer bei einem Umzug mitzunehmen, bisher nur zögerlich Gebrauch gemacht wurde. Das BAKOM geht jedoch davon aus, dass dies in Zukunft immer häufiger der Fall sein wird und dass es von der Bevölkerung nicht mehr als aussergewöhnlich betrachtet wird, wenn jemand eine Telefonnummer hat, welche nicht zu seinem Wohnort passt.

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Letzte Änderung 05.10.2010

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