Verfahren beim BAKOM elektronisch abwickeln

Wie andere Verwaltungsbehörden des Bundes kann das BAKOM Gesuche und Beschwerden auf verschiedenen elektronischen Wegen entgegennehmen sowie Verfügungen verschicken. Je nach Eingabe steht ein Online-Formular und unser virtueller Schalter BAKOM Online zur Verfügung.

Andreas Sutter, Direktionsstab

Wer beim BAKOM eine Eingabe zu einem Verfahren einreichen will, kann dies auf mehreren Wegen tun: Viele Gesuche können über unseren virtuellen Schalter BAKOM Online eingereicht werden. Das BAKOM bietet dort die Möglichkeit, auf dem elektronischen Weg Konzessionen, Einzelnummern oder Adressierungselemente zu beantragen. Die Kundinnen und Kunden des BAKOM können sich ebenso für Funkerprüfungen einschreiben sowie Telecomdienste und Störungen melden. Dazu können sie beim BAKOM ein Konto einrichten und ihre Daten selbst bearbeiten. Registrierte Kundinnen und Kunden erhalten, sofern sie dies wünschen, die gesamte Korrespondenz auf elektronischem Weg, einschliesslich Verfügungen. Diese Lösung wird von über 60 Prozent der BAKOM-Kundschaft genutzt, sie ist schnell, zuverlässig und umweltfreundlich.

Ist eine rechtsgültige Unterschrift erforderlich, ist dies über das Online-Formular möglich. Es erlaubt zudem, die Authentizität eines Dokuments oder einer elektronischen Mitteilung zu garantieren sowie den Absender zu identifizieren.

BAKOM Online

Der Dienst BAKOM Online steht Privatpersonen und Unternehmen zur Verfügung, die folgende Verfahren elektronisch abwicklen wollen: 
  • eine Einzelnummer (z.B. des Typs 0800, 0848 oder 0900) beantragen,
  • einen Antrag für gewisse Funkkonzessionen oder eine UKW-Konzession von kurzer Dauer einreichen,
  • Fernmeldedienste sowie Radio- oder Fernsehprogramme melden,
  • Störungen im Bereich des Radio- und Fernsehempfangs sowie des Funkverkehrs melden,
  • eine Notfunkbake (PLB) registrieren,
  • sich für verschiedene Funkerprüfungen wie Amateurfunk oder Schiffsfunk anmelden,
  • nach Einzelnummern, Adressierungselementen, Fernmeldedienstanbietern und von CB-Funkern verwendeten Rufzeichen suchen,
  • die Tx-Bandlage für Richtfunkstandorte abfragen.

Online-Formular

Ein anderer Dienst des BAKOM ermöglicht es, formelle Gesuche online einzureichen und Verwaltungsverfahren mit elektronischer Unterschrift abzuwickeln. Dafür ist die elektronische Identitätskarte "SuisseID" sowie die entsprechende Identifikation auf der Webseite erforderlich. Die SuisseID ist erhältlich zum Beispiel bei der Post, bei Quo Vadis und bei der Swisscom.

Anerkannte Zustellplattformen

Wer das Online-Formular nicht nutzen möchte, kann sein Gesuch um Erlass einer Verwaltungsverfügung durch das BAKOM über eine anerkannte Zustellplattform übermitteln (zum Beispiel PrivaSphere und IncaMail). Damit die Eingabe eintrifft, muss die Adresse des BAKOM verwendet werden. Im Verzeichnis der Plattform ist dies über die Suche mit dem Schlüsselwort "UVEK BAKOM" zu finden.

Elektronischer Rechtsverkehr

Mit dem elektronischen Rechtsverkehr setzt das BAKOM den Willen des Bundesrates um, E-Government möglichst stark zu fördern. Ende 2010 hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Generalsekretariate und Ämter ab 2011 in der Lage sein müssen, Eingaben elektronisch entgegenzunehmen. Das BAKOM hat deshalb Ende 2010 die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.

Erste Schritte im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs ermöglichte die anerkannten Zustellplattformen PrivaSphere und Ende 2010 Incamail. Seit 2012 ist die Plattform OSIS BV und damit das Online-Formular in Betrieb; die Nutzung nimmt zu.

Fachkontakt
Letzte Änderung 16.10.2012

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/bakom-infomailing/bakom-infomailing-31/verfahren-beim-bakom-elektronisch-abwickeln.html