Postaufgaben neu im BAKOM

Mit der revidierten Postgesetzgebung hat das BAKOM zusätzliche Aufgaben übernommen: Die neue Sektion Post bereitet parlamentarische Geschäfte sowie Gesetzgebungsprozesse im Postbereich vor. Die Sektion beaufsichtigt zudem die Grundversorgung im Zahlungsverkehr, ist für die Koordination der Schweizer Tätigkeiten in internationalen Organisationen zuständig und beurteilt die Gesuche um indirekte Presseförderung.

Annette Scherrer, Abteilung Medien und Post

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, bis drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes – das am 1. Oktober 2012 in Kraft getreten ist – einen Bericht mit Vorschlägen für das weitere Vorgehen im Schweizer Postmarkt zu unterbreiten. In diesem Kontext untersucht die Sektion Post die Auswirkungen der Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm in der Schweiz sowie der vollständigen Marktöffnung in Europa und erstattet dem Bundesrat Bericht. Ebenfalls hat das BAKOM den Auftrag, periodisch die Wirksamkeit des Postgesetzes mit besonderem Fokus auf die Grundversorgung in den Bereichen Postdienste und Zahlungsverkehr zu prüfen.

Aufsicht über die Grundversorgung im Zahlungsverkehr

Die Sektion Post nimmt die Aufsicht über die Grundversorgung im Zahlungsverkehr wahr. Die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs (Einzahlung, Auszahlung und Überweisung) haben in der Schweiz nach wie vor eine hohe Bedeutung. Deshalb ist die Post weiterhin verpflichtet, landesweit eine Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sicherzustellen. Die Post muss dem BAKOM periodisch über die Einhaltung der gesetzlichen Zugangsverpflichtungen Bericht erstatten.

Indirekte Presseförderung

Die Post gewährt zur Erhaltung einer vielfältigen Presselandschaft Ermässigungen für den Transport von Zeitungen und Zeitschriften. Der Bund gilt diese Leistungen jährlich mit 50 Millionen Franken ab. Die Verleger können beim BAKOM ein Gesuch um Presseförderung einreichen. Die Sektion Post beurteilt aufgrund der Angaben, ob der Titel die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und damit förderungsberechtigt ist. Der Bundesrat genehmigt die ermässigten Preise. Wer von einer Zustellermässigung profitiert, muss dem BAKOM ab Sommer 2013 regelmässig bestätigen, dass die Voraussetzungen nach wie vor erfüllt sind (Selbstdeklaration).

Sektion Post

Mit der Inkraftsetzung der neuen Postgesetzgebung zum 1. Oktober 2012 hat das BAKOM Aufgaben im Postbereich übernommen. Seit dem 1. September 2012 ist die Sektion Post zuständig für die Erarbeitung der Postpolitik zuhanden des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Sie beobachtet und analysiert systematisch die Entwicklungen auf dem Schweizer und europäischen Postmarkt und führt Marktanalysen durch. Weiter ist sie verantwortlich für verschiedene im Postgesetz geregelte Aufgaben: beispielsweise nimmt sie die Aufsicht über die Grundversorgung im Zahlungsverkehr wahr, beurteilt die Gesuche um indirekte Presseförderung und ist zuständig für die Koordination der Vertretung der schweizerischen Interessen in internationalen Organisationen. Zudem findet eine enge Zusammenarbeit mit der bestehenden Sektion Medien im BAKOM statt, um die Erkenntnisse aus der indirekten Presseförderung in die Analyse und Entwicklung der Medienlandschaft einzubringen.

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Letzte Änderung 20.12.2012

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