Abklärungen des BAKOM haben ergeben, dass unter gewissen Umständen Windkraftanlagen Richtfunkstrecken beeinträchtigen können. Mit geeigneten Methoden lassen sich Störungen verhindern.
Gottfried Wirth, Abteilung Frequenzmanagement
Seit März 2011 gibt es in einigen Ländern ein vermehrtes Interesse, Windkraftanlagen zu errichten. Deswegen nehmen Anfragen beim BAKOM stark zu, um geplanten Windparks die Unbedenklichkeit gegenüber Richtfunk zu bescheinigen. Da heute bereits mehr als 8‘000 Richtfunkstrecken in der Schweiz in Betrieb sind - und zwar in 16 Frequenzbereichen von 6 bis 52 GHz - sind Koexistenzbetrachtungen erforderlich.
Die meisten Planungsempfehlungen für Windkraftanlagen behandeln die Frage möglicher Beeinflussungen von Richtfunkstrecken kaum oder nur ansatzweise. Auch wurde der aktuelle technische Stand der Richtfunk-Gerätetechnik kaum berücksichtigt. Der einsetzende Anfrage-Boom verlangt eine rasche und vertiefte Auseinandersetzung mit der Materie sowie ein einheitliches Vorgehen und Beurteilen der Windkraftanlagen. Folgendes ist zu beachten:
- Die Komplexität der Modulationsmethode: Derzeit sind Richtfunkanlagen fest oder adaptiv mit QPSK (Quadraturphasenumtastung) bis hin zu 2048-QAM (Quadraturamplitudenmodulation) moduliert.
- Unbehinderte Sicht zwischen den beiden Richtfunkstandorten einer Richtfunkstrecke - bis einschliesslich der 4. Fresnelzone - ist sicherzustellen, weil durch Abschattung oder Beugung Beeinträchtigungen entstehen können (siehe folgendes Bild). Diese Bedingung gilt für alle Frequenzbereiche.