Vollzugsordnung für internationale Telekommunikation: kein Konsens

Die neue Vollzugsordnung für internationale Telekommunikation (ITR) fand keine Einstimmigkeit an der Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT-12), die von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) vom 3. bis 14. Dezember 2012 in Dubai veranstaltet wurde. Alle westlichen Länder – darunter auch die Schweiz – haben die am Ende der Konferenz verabschiedeten Schlussakten nicht unterzeichnet. Sie waren der Ansicht, dass bestimmte Klauseln eine vertiefte Prüfung erfordern, damit die Äusserungsfreiheit gewährleistet ist. Es ist nun Sache des Bundesrates, über das weitere Vorgehen der Schweiz zu entscheiden.

Hassane Makki, Dienst Internationales

Am Ende der Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT) der ITU wurden die Schlussakten genehmigt. Diesmal verlief die Konferenz aber weniger einvernehmlich als sonst: Gewisse Klauseln wurden erst nach einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit in letzter Minute verabschiedet. Als Folge davon hat die Schweiz die Unterlagen nicht ratifiziert. Dasselbe gilt für die europäischen Länder (namentlich EU und EFTA), die USA, weitere Industrieländer wie Australien, Kanada oder Japan und Indien.

Die neue Vollzugsordnung für internationale Telekommunikation (ITR) soll den alten Text ersetzen, der 1988 in Melbourne verabschiedet wurde. Dieses administrative Dokument ist Teil der Genfer Konvention von 1992 und hat somit Vertragscharakter. Sein derzeitiger Inhalt ist schon lange veraltet, denn er wurde zu einer Zeit verfasst, in der die Fernmeldedienste hauptsächlich auf Telefonie und Faksimile beruhten und die Märkte von Staatsmonopolen beherrscht wurden. Das Verschwinden dieser Monopole, die rasante Zunahme der Fernmeldedienste mit dem Aufkommen der IP-basierten (auf dem Internetprotokoll beruhenden) Netzwerke und die Entwicklung der Mobilfunktelefonie haben die Ausgangslage völlig verändert.

Während die Artikel und Bestimmungen der ITR von 1988 die monopolistischen Anbieter verpflichteten, binden jene der ITR von 2012 nun die ITU-Mitgliedstaaten. Sie gelten für die Unterzeichnerstaaten, sobald diese sie ratifiziert haben. Die anderen Länder wenden weiterhin die frühere Fassung der Vollzugsordnung an.

Umstrittene Punkte

Am Ende der Konferenz haben 89 der 151 anwesenden Staaten, mehrheitlich Entwicklungsländer, die Schlussakten unterzeichnet. Die Schweiz wie auch die europäischen Staaten (EU, EWR) waren der Ansicht, dass gewisse Punkte noch einer Klärung bedürfen. Während der Verhandlungen hatte sich unser Land jedoch für die Ausarbeitung eines Konsenses eingesetzt, insbesondere bei den Fragen zu den Menschenrechten und zur besseren Konnektivität der Netzwerke.

Die Punkte, die keine Einstimmigkeit gefunden haben, betreffen zwei operative Bestimmungen der ITR zur Sicherheit der Fernmeldenetze und zu Spam. In diesem Bereich befürchten die USA und auch die EU, dass gewisse Länder das nutzen könnten, um die Inhalte von Mitteilungen zu kontrollieren und damit die Äusserungsfreiheit einzuschränken.

Der Schweiz ist es gelungen, eine Bezugnahme auf die Einhaltung der Menschenrechtsprinzipien in die Präambel der ITR einfliessen zu lassen. Ganz am Ende der Konferenz führte jedoch ein von den afrikanischen Ländern eingereichter und namentlich von den arabischen Ländern unterstützter Antrag dazu, dass ein Zusatz eingefügt wurde, der die "... Rechte der Mitgliedstaaten auf Zugang zu den Fernmeldediensten ..." geltend macht. Für die westlichen Länder wirft dieser Punkt Fragen auf, denn der Begriff "Recht" der Mitgliedstaaten ist unklar und seine Reichweite schwierig einzuschätzen.

Was die verabschiedeten Resolutionen angeht, so soll eine davon "ein für die vermehrte Verbreitung des Internets günstiges Umfeld fördern". Die Resolution beauftragt den ITU-Generalsekretär, "weiterhin die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit die ITU eine aktive und konstruktive Rolle bei der Weiterentwicklung des Breitbandes sowie beim Multi-Stakeholder-Modell gemäss Absatz 35 der Agenda von Tunis spielt". Obwohl diese Formulierung perfekt dem Ansatz, nach dem mehrere Parteien einzubeziehen sind (Multi-Stakeholder), entspricht, befürchten manche Länder – darunter namentlich die USA –, dass diese Klausel der ITU umfassende Befugnis im Internetbereich gewährt, was sie stark missbilligen. Die Internetgemeinschaft teilt diese Befürchtung.

Vorherige Koordination zwischen der Schweiz und Europa

Vor der Konferenz beteiligte sich die Schweiz im Rahmen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation) an der Ausarbeitung der gemeinsamen europäischen Positionen zu allen an der Konferenz in Dubai behandelten Themen. Die CEPT hielt auch während der WCIT-12 regelmässig Koordinationsversammlungen ab.

Ausserdem hatte die Europäische Kommission vom Rat der Europäischen Union den Auftrag erhalten, die Positionen der EU-Länder während der Konferenz aktiv zu koordinieren, was für die ITU eine Premiere ist. Die Schweiz wurde eingeladen, an den Koordinationsversammlungen der EU teilzunehmen, die während der gesamten Dauer der Konferenz durchschnittlich zweimal täglich stattfanden.

Die Anwesenheit von zwei europäischen Gremien, CEPT und EU, sorgte bei manchen Drittstaaten für Verwirrung und erschwerte die Koordination zwischen den Europäern.

Konsequenzen für die Schweiz

Die Schweizer Delegation ergriff am Ende der Konferenz das Wort und erklärte, dass sie die Schlussakten nicht unterzeichnen würde, weil sie noch Zeit brauche, um die Bestimmungen der revidierten ITR zu prüfen. Es werden Vernehmlassungen stattfinden. Danach ist es Sache des Bundesrates, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Medienkampagne gegen die ITU und die WCIT-12

Vor der Konferenz wurde der ITU im Rahmen einer Medienkampagne vorgeworfen, dass sie sich die Internet Governance (derzeit von der ICANN betreut) aneignen wolle. Man unterstellte ihr (bzw. der UNO) auch die Absicht, ihre Kontrolle auf die Inhalte auszuweiten und damit die Äusserungsfreiheit einzuschränken.

Um diese Kampagne zu kontern, plante der ITU-Generalsekretär Hamadoun Touré bei der Eröffnung der WCIT-12 eine Ansprache des UNO-Generalsekretärs Ban Ki Moon ein. Dieser hob die bedeutende Rolle der ITU im Fernmeldebereich und bei der Umsetzung der Aktionslinien des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS) hervor. Hamadoun Touré hat auch den ICANN-Präsidenten Fadi Chéhadé eingeladen, der in seiner Rede die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen ITU und ICANN betonte und damit die gegenseitige Respektierung der Kompetenzen jedes Gremiums bestätigte.

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Letzte Änderung 21.03.2013

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