Höhere Gebühren für die Zuteilung und Verwaltung von Einzelnummern

Für die Zuteilung und Verwaltung von Einzelnummern (0800, 084x, 087x und 090x) hat der Aufwand des BAKOM in den letzten Jahren stetig zugenommen. Damit er kostendeckend abgegolten werden kann, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) per 1. Januar 2014 die Gebühren für die Zuteilung und Verwaltung dieser Nummern erhöht.

Beat Hofmann, Abteilung Telecomdienste

Seit der Einführung der Einzelnummernzuteilung im Jahr 2001 wurde die Gebühr nie erhöht. Der seither zugenommene Aufwand im Zusammenhang mit diesen Zuteilungsgeschäften konnte das BAKOM mit den Gebühren von 60 Franken nicht mehr kostendeckend abgelten. Damit das Erfordernis der Kostendeckung erfüllt werden kann, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beschlossen, ab dem 1. Januar 2014 für die Zuteilung einer Einzelnummer neu 80 Franken zu erheben.

Auch der Aufwand für die Verwaltung von Einzelnummern hat seit der Festlegung der jährlichen Gebühr auf 9 Franken merklich zugenommen. Damit dieser Aufwand wieder kostendeckend abgegolten werden kann, hat das UVEK entschieden, per 1. Januar 2014 die jährlichen Verwaltungsgebühren von 9 auf 12 Franken zu erhöhen.

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Letzte Änderung 27.02.2014

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