Netzteile von Laptops: sehr hohe Nichtkonformitätsrate

Mehr als drei Viertel der Netzteile für Laptops oder ähnliche Geräte (z.B. Tablets) erfüllen die Anforderungen der Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) nicht. Dies geht aus der letzten von 19 nationalen Behörden durchgeführten Europäischen Marktüberwachungskampagne hervor, bei der 136 Anlagen auf dem europäischen Markt überprüft worden sind. Das Ergebnis ist sehr alarmierend.

Yves Michel, Abteilung Anlagen und Frequenzmanagement international

Die europäischen Marktüberwachungsbehörden haben die Konformität von Netzteilen für Laptops und ähnliche Geräte überprüft. Das Ziel der Untersuchung wurde aufgrund eines Risikobewertungsverfahrens sowie der grossen Verbreitung und der Art der Geräte (Schaltnetzteile) festgelegt. Die gemeinsame Kampagne fand von September 2012 bis März 2013 statt. Zu den Zielen gehörte es auch zu überprüfen, wie die entsprechende europäische Richtlinie umgesetzt wird.

Während der Kampagne wurden nur gewisse Anforderungen kontrolliert. Bei sämtlichen Geräten wurden die folgenden Aspekte systematisch überprüft: die Störstrahlung, die CE-Kennzeichnung (welche in der Schweiz nicht obligatorisch ist) und die Konformitätserklärung; wahlweise kontrolliert wurden die Störfestigkeit, die technischen Unterlagen, die Benutzerinformationen sowie die Anforderungen betreffend Kennzeichnung im Allgemeinen.

Von 136 kontrollierten Geräten stammten 125 aus Asien (China, Taiwan und Thailand), 9 waren unbekannter Herkunft und nur 2 sind  in Europa hergestellt worden. Was die Strahlungsanforderungen betrifft, erfüllten nur 56 Prozent der Geräte die angewandten Normen.

Alle Geräte verfügten über eine CE-Kennzeichnung; bei 88 Prozent wies die Kennzeichnung die richtige Form und Grösse auf. Die Hälfte der verlangten Konformitätserklärungen waren vollständig und 40 Prozent der technischen Unterlagen waren in Ordnung. Insgesamt erfüllten 31 Prozent der Geräte die  administrativen Vorschriften.

Fazit der Marktüberwachungsbehörden ist, dass die Situation nicht zufriedenstellend ist und noch viel zu tun bleibt, um die Herstellerfirmen und die anderen Akteure auf dem Markt zu informieren. Der Bericht sowie dessen Schlussfolgerungen und Empfehlungen wurden den europäischen Behörden und der Industrie Ende 2013 vorgestellt.

Alle Einzelheiten sind im Schlussbericht enthalten, der von der Gruppe für administrative Kooperation im Rahmen der EMV-Richtlinie herausgegeben worden ist. Er ist in Englisch verfügbar.

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Letzte Änderung 27.02.2014

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