Meldung von Störungen in Fernmeldenetzen: neue Vorschriften

Seit dem 01.07.2014 sind neue technische und administrative Vorschriften zur Meldung von Netzstörungen in Kraft. Sie präzisieren die Pflichten der Telekomfirmen, wenn bei Fernmeldediensten Störungen auftreten. Die übergeordnete Zielsetzung liegt dabei in der Sicherheit und Verfügbarkeit der Fernmeldenetze und -dienste.

Matthias Ziehl, Telecomdienste

Das BAKOM braucht Informationen über relevante Störungen für verschiedene Zwecke, zum Beispiel den Informationsfluss im Rahmen seiner (Krisen-)Kommunikation, die Bedrohungsanalyse, die Förderung der Netz- und Informationssicherheit oder als Wissensbasis für eine angemessene Regulierung. Wurden in der Vergangenheit Störungsmeldungen insbesondere von den vier grössten Fernmeldedienstanbieterinnen nach eigenem Ermessen gegenüber dem BAKOM mitgeteilt, soll im Zuge der zunehmenden Bedeutung der Telekommunikationsdienste eine einheitliche und vergleichbare Form etabliert werden.

Aus diesem Grund hat das BAKOM seine technische und administrative Richtlinie im Anhang 1.8 (SR 784.101.113/1.8) präzisiert. Sie ist Teil der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Fernmeldedienste und Adressierungselemente in Bezug auf die Pflichten bei Störungen der angebotenen Fernmeldedienste. Grundlage bildet dabei Artikel 96 der Verordnung über Fernmeldedienste, die übergeordnete Zielsetzung liegt dabei in der Sicherheit- und Verfügbarkeit der Fernmeldenetze und -dienste.

Neue Vorschriften gelten prinzipiell für alle

Fernmeldedienstanbieterinnen, entsprechend der aktuellen Schwellenwerte sind dabei Störungen mit potentiell mehr als 30'000 betroffenen Kunden und Kundinnen meldepflichtig. Diese Vorschriften regeln, welche Störungen von Netzen und Diensten dem BAKOM gemeldet werden müssen. Sie legen die relevanten Fernmeldedienste fest, die der Störungsmeldepflicht unterliegen, sowie die Parameter und Schwellwerte, die eine meldepflichtige Störung bestimmen. Die Vorschriften beschreiben auch den Inhalt und den Zeitpunkt der Störungsmeldungen sowie deren Adressierung.

Für die Störungsmeldung durch Fernmeldedienstanbieterinnen steht auf BAKOM Online - dem virtuellen Schalter des BAKOM - ein Webformular bereit, das eine Meldung gemäss den neuen Vorschriften erlaubt. Neben der Möglichkeit des Webformulars sind ebenso eine gesonderte Telefonnummer sowie eine E-Mail Adresse für die Netzbetreiber eingerichtet. Zu näheren Angaben stehen die Mitarbeiter des BAKOM gerne zur Verfügung.

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheit ist ein grenzüberschreitendes Arbeitsgebiet. Der Schutz kritischer Infrastrukturen und der Schutz vor Cyber-Risiken sind internationale Themen. Infrastrukturen enden ebenso wenig an den Landesgrenzen wie deren Problemfälle. Man erkennt diese Tatsache nicht zuletzt an der zunehmenden internationalen Bedeutung und den Projekten in diesen Bereichen. Heute ist die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene gut etabliert, das BAKOM stellt sich auch in diesem Umfeld den Aufgaben und stimmt sich in den Aktivitäten international ab. Insbesondere in der EU hat es in den letzten Jahren wichtige Entwicklungen im Bereich der Sicherheit und Integrität von Netzen und Diensten gegeben und der in 2009 überarbeitete Artikel 13a der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (2002/21/EC) setzt wichtige Anforderungen an die Mitgliedstaaten bezüglich der Meldung von Störungen.

Eine besondere Rolle kommt der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) zu, über die sich die Teilnehmerländer über die Entwicklungen austauschen und mögliche Aktivitäten gemeinsam erarbeiten. Entsprechend konnten durch die Beteiligung des BAKOM wichtige internationale Erkenntnisse und Erfahrungen in die neuen Regelungen einfliessen, bei der die Schweiz den internationalen Entwicklungen im Telekommunikationssektor Sorge trägt.

Fachkontakt
Letzte Änderung 18.09.2014

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/bakom-infomailing/bakom-infomailing-37/meldung-von-stoerungen-in-fernmeldenetzen.html