Rechtzeitig handeln und seinen ".ch"-Domain-Namen behalten
Seit dem 1. Januar 2015 darf SWITCH keine ".ch"-Domain-Namen mehr direkt an die Kundinnen und Kunden verkaufen. Diese Aufgabe wurde – gemäss der neuen, per 2015 in Kraft getretenen Verordnung über die Internet-Domains – den Registraren übertragen. Die derzeitigen Kundinnen und Kunden von SWITCH müssen ihre ".ch"-Domain-Namen spätestens bis zum Ablauf ihres Abonnements zu einer anderen Anbieterin migrieren, um nicht Gefahr zu laufen, ihren Domain-Namen zu verlieren.
Olivier Girard, Abteilung Telecomdienste und Post
Die Stiftung SWITCH, derzeit Registrar für Domain-Namen unter ".ch", muss diese Funktion aufgeben und sie den Anbieterinnen überlassen, die im Markt tätig sind. Seit Anfang dieses Jahres darf sie mithin keine neuen ".ch"-Internetadressen mehr zuteilen. Bis Ende 2016 müssen ausserdem ihre derzeitigen Kundinnen und Kunden ihre Domain-Namen zu einem Registrar ihrer Wahl migrieren. Diese Änderung ist in der neuen Verordnung über die Internet-Domains (VID) vorgesehen, die am 5. November 2014 vom Bundesrat verabschiedet worden ist und die Trennung der Funktionen der Registerbetreiberin und des Registrars für die ".ch"-Domain-Namen einführt.
Schrittweise Migration ab Ende April 2015
Seit dem 1. Januar 2015 können ".ch"-Domain-Namen nicht mehr direkt bei SWITCH registriert werden. Nur die Kundinnen und Kunden, deren Abonnemente spätestens am 31. März 2015 ablaufen, können diese noch ein letztes Mal für zwölf Monate erneuern. Alle anderen werden in monatlichen Tranchen aufgefordert, ihre Domain-Namen zu migrieren. Dies wird zuerst jene betreffen, deren Abonnement am 30. April 2015 endet.
Der Migrationsprozess wurde bis ins Detail geplant. Die Kundinnen und Kunden von SWITCH erhalten demnach drei Monate vor Abo-Ende (d. h. Ende Januar 2015 für die erste Tranche) genaue Informationen über die Migration ihrer Domain-Namen zu einem anerkannten Registrar sowie eine Liste der Anbieterinnen, die sich aktiv an diesem Prozess beteiligen. Ausserdem wird ihnen per Post eine Liste aller ihrer Domain-Namen – einschliesslich derer mit einem späteren Ablaufdatum – zugestellt. So haben sie die Möglichkeit, alle ihre Domain-Namen gleichzeitig zu migrieren. Nach Erhalt dieser detaillierten Informationen und vor Ablauf des Abonnements werden ihnen Erinnerungsschreiben per E-Mail zugeschickt. E-Mails werden zudem auch an jene Personen versandt, die von den Halterinnen und Haltern als Rechnungskontakt oder technischen Kontakt angegeben worden sind. Letztere können diese so nötigenfalls darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, die Verwaltung der Domain-Namen auf einen anderen Registrar als SWITCH zu übertragen.
Rechtzeitig handeln und seinen Domain-Namen behalten
Ist die Migration nicht rechtzeitig erfolgt, erinnert SWITCH die Halterinnen und Halter per Einschreiben daran, innerhalb der folgenden 30 Tage zu migrieren. Tun sie dies nicht, laufen sie Gefahr, dass ihre Domain-Namen deaktiviert werden. In diesem Fall wären alle mit dem Domain-Namen verbundenen Dienste (Website, E-Mail usw.) nicht mehr verfügbar. Die Halterinnen und Halter können dann jedoch eine rasche und temporäre Reaktivierung beantragen. Sie erhalten einen Transfercode, der 15 Tage gültig ist und mit dem sie direkt zum Registrar ihrer Wahl migrieren können.
Die Domain-Namen von Kundinnen und Kunden, die vier Monate nach Ablauf des Abonnements immer noch nicht reagiert haben, werden widerrufen und nach einer Übergangsfrist zur Neuregistrierung freigegeben.
Einfacher Prozess ohne Risiken
Bei korrekter Durchführung wird die Migration der Domain-Namen von SWITCH zu einem neuen Registrar einfach, ohne Risiken und ohne Unterbrüche bei den mit den Domain-Namen verbundenen Diensten wie Websites oder E-Mail ablaufen. Die Halterinnen und Halter müssen bei SWITCH lediglich einen temporären Transfercode anfordern und diesen an den neuen Registrar weiterleiten. Dieser veranlasst dann die notwendigen Schritte, um die Verwaltung der betroffenen Domain-Namen zu übernehmen. Der gesamte Migrationsprozess erfolgt online.
Obwohl der Transfer jederzeit durchgeführt werden kann, empfiehlt das BAKOM den Halterinnen und Halter, die mit dem Verfahren nur wenig vertraut sind, auf die Instruktionen zu warten, die SWITCH ihnen rechtzeitig vor Ablauf ihres Abonnements geben wird.